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Schweinepest: Einsatz des Marker-Impfstoffes noch zu riskant!

(idw) – Seit dem jüngsten Schweinepest-Ausbruch in einem Betrieb in Mecklenburg- Vorpommern in der vergangenen Woche ist von Seiten der Landwirtschaft einmal mehr die Forderung nach einer Impfung laut geworden. Die Immunisierung gegen diese Virusinfektion ist jedoch EU-weit verboten, Ausnahmegenehmigungen sind hierzulande noch nie ausgesprochen worden. Der Grund: Geimpfte Tiere können von infizierten nicht unterschieden werden, in beiden Fällen werden gleichartige Antikörper gebildet. Zur Lösung dieses Problems ist jetzt ein sogenannter Marker-Impfstoff entwickelt worden, nach dessen Anwendung immunisierte Tiere und die mit der Klassischen Schweinepest infizierten als solche identifiziert werden können. Allerdings muss dieser gentechnisch hergestellte Impfstoff noch von der EMEA, der europäischen Zulassungsbehörde für Impfstoffe in London, zugelassen werden. Zudem fehlen bislang für eine bedenkenlose Anwendung und die politische Akzeptanz der EU-Mitgliedsstaaten verläßliche Sicherheitsdaten. Probleme vermuten die Fachleute u. a. aufgrund der Tatsache, dass die Tiere erst etwa drei Wochen nach der Impfung immun gegenüber der Schweinepest sind. Denn bisher ist voll kommen unbekannt, welche Folgen z. B. eine Infektion innerhalb dieses Zeitraumes haben kann oder etwa die Impfung eines bereits infizierten, aber (noch) nicht erkrankten Schweines. Auch die Zuverlässigkeit des Testsystems ist bislang nicht hinreichend geklärt: Wird damit tatsächlich jedes infizierte Tier erkannt? Solange all diese Fragen nicht geklärt sind, fehlt in den meisten Mitgliedsstaaten der EU und ihren wichtigsten überseeischen Handelspartnern (USA und Japan) das Vertrauen in die neue Impftechnik. Eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt würde den Ausschluß der betroffenen Region vom normalen Schweine- und Fleischhandel für fast 600 Tage bedeuten. Für den Menschen ist die Schweinepest jedoch vollkommen ungefährlich.

Für weitere Informationen stehen Ihnen aus dem Institut für Virologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover Prof. Dr. Volker Moennig (Tel.: 953-8840), Dr. Jörg Fritzemeier (Tel.: 953-8859) sowie Dr. Ludwig Haas (Tel.: 953-8860) gerne zur Verfügung.

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