Streit um Hormonfleisch
(aho/eule) Die Welt wird kleiner. Der weltweite Austausch von Waren und Dienstleistungen nimmt ständig zu. Die rechtlichen Grundlagen für die globalen Marktbewegungen soll die Welthandelsorganisation (WTO) schaffen. Eine ihrer wesentlichen Aufgaben ist der Abbau von Handelshemmnissen und die Beilegung von internationalen Streitigkeiten. Ein solcher Fall trat kürzlich auf, als die USA und Kanada gegen die EU klagten.
In der Europäischen Gemeinschaft ist die Verwendung von Stoffen mit hormonaler Wirkung im Tierbereich untersagt. Zudem ist der Import hormonbelasteter Fleischwaren verboten, sofern die Exporteure nicht garantieren, daß die Produkte frei von Hormonrückständen sind. Diese Maßnahmen trafen die amerikanischen und kanadischen Farmer, die legal Wachstumshormone einsetzen. Die Regierungen beider Länder sind der Ansicht, daß bei ordnungsgemäßer Verwendung von Hormonen in der Rindermast keinerlei Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Der von FAO und WHO verfaßte Codex Alimentarius, der internationale Normen für Lebensmittel enthält, ist nicht so streng und erlaubt bestimmte Rückstandsmengen.
Eine von der WTO eingesetzte Prüfungsinstanz entschied zunächst, daß das europäische Importverbot ein Handelshemmnis darstelle und aufzuheben sei. Ein Berufungsgremium schwächte den Schiedsspruch wieder ab. Allerdings muß die EU nun innerhalb von 15 Monaten beweisen, daß Hormonrückstände tatsächlich die menschliche Gesundheit schädigen.
Quelle Rabe, HJ: Auswirkungen der Welthandelsordnung auf das deutsche und das europäische Lebensmittelrecht. Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht 1998,,25, S. 129 – 143