BfT-Kommentar: Ausverkauf
BfT SPECIAL Nr. 17 Juni 1999 —
(BfT) Langfristige Planungssicherheit zur Neukonzeption der Produkt- und Vertriebsstrategien für Arzneimittel hatte der Gesetzgeber 1994 zugesagt, als er mit der sogenannten 2004-Regelung im Arzneimittelgesetz eine 10-jährige Frist für den Verbleib von Altprodukten im Arzneimittelmarkt festlegte. Nun soll alles anders werden.
Aufgeschreckt durch die Ankündigung der EU-Kommission, eine Klage gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen EG-Recht einzureichen, will die neue Bundesregierung die vor fünf Jahren festgelegten Übergangsfristen auf wenige Monate zusammenstreichen.
Firmen, insbesondere deutsche mittelständische Unternehmen, die sich auf den Gesetzesrahmen verlassen haben und langfristige Entwicklungskonzepte begonnen haben, sehen sich von einem Tag auf den anderen mit einem Widerruf ihrer Zulassungen und damit einem Vertriebsverbot konfrontiert. Ein Wegbrechen von bis zu 40 % der Firmenumsätze innerhalb weniger Monate bedeutet für jedes Unternehmen das sichere Aus. Branchenintern macht das unschöne Wort vom „Abwickeln des Mittelstandes“ die Runde.
Ist dies die Politik einer Bundesregierung, die angetreten ist, Arbeitsplätze zu schaffen und vor allem den Mittelstand zu fördern? EU-Gesetzgebung darf nicht als Begründung dienen, national operierenden Unternehmen langfristige Planungssicherheit im Handstreich zu entziehen. (ms)
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