Botulismus: Die Gefahr lauert im Futter
(aid) – In der Schweiz sind in einem Milchviehbetrieb kürzlich 26 Kühe an Botulismus gestorben. Botulismus – so heißt die Vergiftung durch Botulin, das Ausscheidungsprodukt des Bakteriums Clostridium botulinum. Dieses Bakterium vermehrt sich vor allem in verwesendem tierischem Gewebe und im Erdreich. Bei Temperaturen ab 25 Grad Celcius und unter Luftabschluss (anaerob) in feuchter und eiweißreicher Umgebung findet das Bakterium ideale Bedingungen. Die Gefahr für Rinder, Pferde, Schweine und Hühner kommt vor allem aus dem Futter. Tierkadaver, z. B. tote Katzen oder Vögel in Heustöcken, Heu- und Siloballen oder in Kraftfutter sind mögliche Gefahrenquellen. Aber auch besonders eiweißreiche, nasse oder erdverschmutzte Siloballen kommen in Verdacht. Das Nervengift Botulin wirkt schon im Millionstel-Gramm-Bereich tödlich. Kühe und Pferde sind anfangs unruhig, auch aggressiv, dann werden sie „müde“, welken dahin, sabbern beim Fressen, Lähmungserscheinungen treten auf. Im weiteren Verlauf können die Tiere nicht mehr fressen und saufen, die Zunge ist gelähmt. Beim ersten Verdacht auf Botulismus ist sofort das Futter zu wechseln. Tränkestellen, Tröge, Becken usw. müssen auf Kadaver abgesucht werden, ebenso das Futter. Es sollten sofort Proben gezogen und untersucht werden. Botulin ist nur schwer nachzuweisen. Oft ist das Futter schon gefressen, wenn nach ein bis sieben Tagen die ersten Krankheitszeichen auftreten. Zur Verhütung und Vorbeugung wird in dem Bericht des „Schweizer Bauer“ empfohlen, Stall, Weide, Tränke und Futterlagerstätten auf Kadaver zu untersuchen, auf Ratten- und Mäusegift zu verzichten und Futterflächen nicht mit Geflügelmist zu düngen. Beim Heuen oder Silieren sollten Füchse über Nacht Gelegenheit bekommen, die frisch gemähten Flächen auf Kadaver abzusuchen. Schutz gegen Botulismus böte eine Schutzimpfung. Im aktuellen Schweizer Fall konnten Tiere durch ein aus Südafrika stammendes Antitoxin-Serum gerettet werden. Bisher ist in der Schweiz die vorbeugende Schutzimpfung nicht erlaubt. In Deutschland wird darüber diskutiert. Eine Notreserve an Antitoxin-Serum ist vorhanden.
Renate Kessen aid-PresseInfo Nr. 21/02 vom 23. Mai 2002