Blauzungen-Impfaktion läuft schleppend +++ Kreis Gütersloh droht mit Bußgeld
Gütersloh (aho) – Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh weist dringend darauf hin, dass gemäß Bundesverordnung für Rinder, Schafe und Ziegen weiterhin Impfpflicht gegen das Virus der Blauzungenkrankheit, Serotyp 8, besteht.
Zu schleppend, so die Veterinäre des Kreises, laufe derzeit die Impfaktion. Die Zeit dränge jedoch. In 2009 müssen im Gegensatz zu 2008 auch die Rinder in Mutterkuh- oder Ammenkuhhaltungen sowie Weidemastrinder geimpft werden. Nur noch Mastrinder in ganzjähriger Stallhaltung sind im Jahr 2009 von der Impfpflicht ausgenommen. Die Impfungen sollen möglichst vor dem Weideaustrieb erfolgen, müssen aber spätestens bis Ende Juni abgeschlossen sein. Impfpflichtig sind jeweils Rinder, Schafe und Ziegen ab einem Alter von drei Monaten. Nachwachsende Tiere sollen später geimpft werden, wenn sie das Impfalter erreicht haben. Bislang nicht geimpfte Rinder müssen zur Grundimmunisierung zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen geimpft werden. Auch Ziegen sollten zur Grundimmunisierung zweimal geimpft werden. Bereits grundimmunisierte Rinder und alle Schafe brauchen nur einmal geimpft zu werden. Bislang sind bei weitem noch nicht alle impfpflichtigen Tiere geimpft worden, wie Abfragen gezeigt haben. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld geahndet werden. Allen Haltern, die bislang die Blauzungenimpfung noch nicht veranlasst haben, wird daher dringend empfohlen, sich schnellstmöglich mit ihren Impftierärzten in Verbindung zu setzen, damit es nicht kurz vor dem Weideaustrieb zu Terminengpässen kommt, so das Veterinäramt in eier Presseinformation.
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