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Verwaltungsgericht Stuttgart: Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit rechtens

Stuttgart (aho) – Die Verpflichtung für Tierhalter, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen, ist rechtens. Wie am Dienstag bekannt wurde, wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Eilanträge von vier Landwirten zurück. Diese hatten gegen die Anordnung des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom Februar geklagt, nach der alle Schafe und Ziegen sowie weibliche und männliche Zuchtrinder im Alter von über drei Monaten gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden müssen.

Das Gericht begründete die Entscheidungen (Beschlüsse vom 25. Juni 2009; AZ 4 K 1431/09, 4 K 1429/09, 4 K 1419/09 und 4 K 1404/09) mit einem öffentlichen Interesse an der sofortigen Durchsetzung dieser Impfpflicht. Dieses öffentliche Interesse überwiege das Interesse der Tierhalter. Die Impfpflicht gegen diese Tierseuche mit hoher Sterblichkeit sei eine nach dem Grundgesetz zulässige Regelung der Berufsausübung, die sich auf europarechtliche Vorgaben stützte. Die Impfung sei entgegen der Auffassung der klagenden Landwirte wirksam, so das Gericht. Im Jahr 2007 seien noch rund 21.000 Erkrankungen amtlich festgestellt worden. 2008 sei die Zahl auf nur 3.000 Fälle gefallen. Bis zum 17. April seien in diesem Jahr nur 117 Fälle aufgetreten.

Die klagenden Landwirt führten mögliche Nebenwirkungen und Impfschäden ins Feld. Nach Meinung des Gerichts gebe es aber keine Erkenntnisse, dass die im Impfstoff enthaltenden Zusatzstoffe zu Nebenwirkungen führen könnten. Bei 18 Millionen verabreichten Impfdosen seien nur in 650 Fällen ein Impfschaden gemeldet worden. Impfschäden würden außerdem durch Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse ausgeglichen. Gegen die Beschlüsse können die betroffenen Landwirte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

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