„Artgerechte Haltung“ – mehr als nur ein Schlagwort
[Zebra an Milzbrand verendet! Foto: WHO]
Kaum eine Rede oder ein Zeitungsartikel zur Tierhaltung kommt ohne den Begriff „artgerecht“ aus. Dabei darf „artgerecht“ nicht mit dem Leben in freier Natur verwechselt werden. Es ist gesellschaftlich akzeptiert, dass Wildtiere in der freien Natur an Seuchen und quälendem Parasitenbefall verenden, in Dürrezeiten jämmerlich verdursten oder in strengen Wintern langsam verhungern oder elendig erfrieren.
Ein Landwirt, der so etwas in seinen Ställen zuließe, fände sich alsbald vor Gericht mit dem Vorwurf „Tierquälerei“ wieder. Der Mensch hat also unter anderem eine ausreichende Fütterung, technisch intakte Ställe und eine Versorgung nach dem aktuellen Kenntnisstand der Veterinärmedizin gewährleisten.
Anlässlich des Seminars „Tierschutz beim Schwein“ am 07.03.2001 in Langen referierte Prof. Karl Heinritzi (München) zum Thema „Artgerechte Haltung beim Schwein“. Er führte unter anderem aus:
Seit der Mensch Tiere domestiziert, ist das Tier auf die ständige Versorgung durch den Menschen angewiesen und damit auch dem Angebot, das es vom Menschen zu erwarten hat, ausgesetzt. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft hat der Einfluss auf die Tiere durch Haltung, Fütterung, Management wesentlich zugenommen.
Von der modernen Landwirtschaft wird gefordert, dass dem Umweltschutz Rechnung getragen wird, dass hochwertige und unbedenkliche Lebensmittel produziert werden und dies zum möglichst niedrigen Preis.
Den Preis hat dann vielfach das Tier zu bezahlen, das nicht mehr artgerecht gehalten werden kann. Das Wort Massentierhaltung weckt unschöne Emotionen und trifft trotzdem für nahezu alle Schweinebestände zu, da Schweine nie als Einzeltiere, sondern immer zu mehreren in einem Stall zusammen gehalten werden.
Ein Großteil der Krankheiten, Schäden und Leiden unserer Schweine resultieren aus Fehlern in der Betriebsführung, der Haltungsform, der Klimaführung oder der Fütterung. Neben diesen sogenannten Technopathien, ist im Hinblick auf den Tierschutz auch an die sogenannten zootechnischen Eingriffe zu denken.
Das Wort artgerecht ist schwierig zu definieren. Eine englische Arbeitsgruppe, das FARM ANIMAL WELFARE COUNCIL, hat hierzu fünf Forderungen (The Five Freedoms (1)) formuliert.
1. Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung
2. Freiheit von ungeeigneter Unterbringung
3. Freiheit von Schmerz, Krankheit und Verletzung
4. Freiheit von unnötiger Belastung und
5. Freiheit zur Ausübung normalen Verhaltens
Es ist bei einer artgerechten Haltung auf die Fütterungstechnik, die Futterzusammensetzung, die Futterqualität und auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten. Jede Fütterungstechnik kann sich positiv wie negativ auf die Tiere auswirken und muss individuell auf den jeweiligen Bestand und Betriebsablauf eingestellt werden. Hier sind vor allem bei Freilaufhaltung die Verhaltensmuster der Sauen zu berücksichtigen. Das Futter muss der Altersstufe und Nutzungsgruppe entsprechend zusammengesetzt sein und dementsprechende Inhaltstoffe aufweisen.
Freiheit von ungeeigneter Unterbringung
Hier ist die gesamte Stallanlage ins Auge zu fassen. Als einer der wichtigen Punkte ist hier die Klimaregulierung bezüglich Stalltemperatur, Frischluftzufuhr und Schadgasgehalt zu sehen.
Freiheit von Schmerz, Krankheit und Verletzung
Freiheit von Krankheiten und damit Schmerzen umfasst die gesamte Schweinemedizin. Um das Infektionsrisiko für den Bestand zu minimieren, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es zur artgerechten Tierhaltung gehört, möglichst keine Erreger in den Bestand einzuschleppen. Dies bedeutet einen kontrollierten Zukauf aus wenigen möglichst in der Region gelegenen Beständen.
Um potentiellen Krankheiten gezielt vorbeugen zu können sind Impfungen ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und damit der tierschutzgerechten Haltung. Der Impfakt verlangt aber in jedem Fall ein wohldurchdachtes medizinisches Handeln (A. Mayr). Dies sowohl im Hinblick auf die Gesundheit der Muttertiere aber auch die der Ferkel. Ferkel erhalten ihre schützenden Antikörper über die Milch der Sauen. Um Ferkelkrankheiten vorzubeugen müssen also die Muttersauen während der Trächtigkeit geimpft werden. Es muss also bei diesen Krankheiten die Vakzination nach Produktionsphase ausgerichtet sein.
Anders ist dies bei Infektionskrankheiten wie z. B. dem Rotlauf, die das Muttertier betreffen. Hier sollte die ganze Herde unter einem einheitlichen Immunstatus stehen.
In einer artgerechten Haltungen müssen regelmäßig Räudebehandlungen stattfinden, ebenso wie eine gewissenhafte Endoparasitenbekämpfung.
Für eine artgerechten Haltung spielt der Stallboden eine wesentliche Rolle. Die Anforderungen, die an einen Stallboden gestellt werden sind hoch. So soll er ausreichende Trittsicherheit bieten, soll Abrieb-neutral sein und einen gewissen Liegekomfort bieten. Der Boden muss auf die jeweilige Altersgruppe ausgerichtet sein. Für die Saugferkel darf die Bodenbeschaffenheit vor allem nicht zu rau sein und für die Muttertiere muss der Stallboden griffig sein. Sie müssen in den Abferkelbuchten leicht aufstehen und ablegen können.
In diesem Zusammenhang ist auch im Sinne einer tierschutzgerechten Haltung zu fordern, dass Schutzvorrichtungen für Ferkel vorhanden sind, damit sie von der Sau nicht erdrückt werden. Ferkel haben das gleiche Recht geschützt zu werden wie die Muttertiere.
Ein Ferkelschutzkorb schützt die Ferkel vor dem Erdrücken!
Freiheit von unnötiger Belastung
Im Hinblick auf den Tierschutz sind Belastungen, wie z. B. das Kürzen der Zähne, zu berücksichtigen. Dass das Kürzen der Zahnspitzen Tierschutz-konform sein kann, zeigt eine umfangreiche Studie. Ferkel kämpfen mit ihren spitzen Zähnen in den ersten Lebenstagen um die ergiebigste Zitze und verletzen dabei ihre Wurfgeschwister und das Gesäuge der Mutter oft
erheblich. Das Verhalten der Ferkel ist damit zu erklären, daß die Sauen keine Milchzisterne und damit keine Speichermöglichkeit haben und so die Milch nur in der kurzen Phase der Milchejektion für die Ferkel zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass jedes Ferkel zu dem Zeitpunkt am Gesäuge präsent und im Besitz einer funktionierenden Zitze mit hoher Produktivität sein muss, wenn die Sau Milch gibt. Nach Einstellung der Saugordnung, etwa 2-4 Tage nach der Geburt, fallen die Ferkel in eine energiesparende Freß-Schlafroutine und sie verlieren keine Zeit am Gesäuge auf der Suche nach einer funktionstüchtigen Zitze. Der Konkurrenzkampf dient somit als frühzeitige Selektion der Ferkel, bevor das Muttertier viel Milch an weniger überlebensfähige Ferkel abgegeben hat. Diese Reproduktionsstrategie weist darauf hin, dass zu allererst darauf zu achten ist, dass möglichst nur Sauen mit gut laktierenden Gesäugen in die Produktion kommen. Das Ergebnis der Studie zeigte, dass die Häufigkeit und der Schweregrad der aufgetretenen Bissverletzungen bei den Ferkeln mit belassenen Zähnen signifikant höher lagen, als bei den Tieren, denen die Zähne reseziert worden waren. Die Aufzuchtverluste waren bei den Ferkeln mit abgeschliffenen Zähnen am geringsten und die Gewichtszunahmen bei denen mit belassenen Zähnen am niedrigsten. Das sind Argumente, die für das Zähneabschleifen sprechen. Das Kürzen der Zähne hilft nur die Folgen der schweren Kämpfe zu mindern und es muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob man sie nun belässt oder abschleift.
Freiheit zur Ausübung normalen Verhaltens
Beim Schwein spielt der Geruchssinn eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus ist Sozialverhalten ungemein wichtig. „Normales“ Verhalten werden auch gut eingerichtete Stallungen immer nur bedingt bieten können. Aber jedes Stallsystem ist nur so gut, wie es vom Besitzer betreut wird. Eine zukunftsorientierte Haltung muss sich aber auch an einer soliden ökonomischen Basis orientieren. Dies bedeutet, dass neue Haltungsformen sich auch moderner Technologien bedienen dürfen und müssen.
Der Verbraucher hat ein Anrecht auf unbedenkliche Lebensmittel, die von gesunden Tieren stammen. Dies beinhaltet auch, dass die Tiere gesund und artgerecht aufgezogen wurden. Tierbestände ohne Erkrankungsrisiko gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Dies bedeutet, dass eine tierärztliche Versorgung auch im Hinblick auf Frühdiagnose und tierschutzgerechte Haltung unabdingbar ist.
Es ist viel getan, wenn man sich den Satz von W. Schulze, dem Begründer der Schweinemedizin in Deutschland vor Augen hält: „Der Mensch darf das Schwein zu seinen Bedürfnissen brauchen und sogar verbrauchen, aber nicht missbrauchen“.
Literatur:
(1) FARM ANIMAL WELFARE COUNCIL (1992):
FAWC updates the five freedoms.
Vet. Rec. 17, 357
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