VG Düsseldorf: Untersagung der Waldnutzung als Auslauffläche für Hühner bestätigt
Düsseldorf (aho) – Mit Beschluss vom 15. März 2010, der den Beteiligten soeben bekannt gegeben worden ist, hat die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verfügung des Landesbetriebes Wald und Holz bestätigt, mit der den Antragstellern, die einen Legehennenbetrieb in Bio-Freilandhaltung betreiben, die Nutzung einer ca. 5 ha großen Waldfläche zum Auslauf für die im Betrieb gehaltenen Hühner untersagt worden ist. Die Antragsteller hatten die Waldfläche zum Nachweis der für die Bio-Eier-Zertifizierung erforderlichen Auslaufflächen in ihren Betrieb einbezogen. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die betriebliche Nutzung der Waldfläche ohne forstrechtliche Waldumwandlungsgenehmigung formell rechtswidrig sei. Die Waldumwandlung könne derzeit vom Landesbetrieb Wald und Holz auch nicht genehmigt werden, weil es an der erforderlichen und für das Verfahren vorgreiflichen landschaftsrechtlichen Befreiung von den Festsetzungen des einschlägigen Landschaftsplans des Kreises Mettmann fehle. Die mit der Untersagung verbundenen wirtschaftlichen Folgen seien von den Antragstellern, die die Waldflächen bislang rechtswidrig genutzt hätten, hinzunehmen. Über den drohenden Entzug des Bio-Siegels wird in einem gesonderten Verfahren entschieden.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Az.: 15 L 332/10
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