25 lebende Hühner in Kadavertransport: RP Gießen ahndet schlechte Tierhaltung bei Privatpersonen und Landwirten
Gießen (aho) – Immer wieder werden landwirtschaftliche Nutztiere quälerischen Bedingungen ausgesetzt. Körperliche Schmerzen, Leiden und Verhaltensauffälligkeiten sind die zwangsläufige Folge dieser Haltung. Insgesamt 66 (Vorjahr 76) Ordnungwidrigkeitsverfahren wurden 2009 im Regierungsbezirk Gießen wegen solcher und anderer Haltungsfehler eingeleitet. Die Zahl geht aus der jährlichen Statistik des Gießener Regierungspräsidiums über die geahndeten Tierschutzvergehen hervor. Demnach verhängten die zuständigen Behörden Bußgelder in Höhe von sechzig bis zweitausendfünfhundert Euro. Zusätzlich mussten, ähnlich wie 2008 – da waren es noch 16 schwere Vergehen gegen das Tierschutzgesetz, 15 Strafverfahren eingeleitet werden, drei in Marburg-Biedenkopf, acht im Lahn-Dill-Kreis, drei im Landkreis Gießen und eines im Vogelsbergkreis.
Zahlreiche Nutztierhalter, die vielfach ganzjährig das Vieh auf der Weide belassen, versäumen nach Beobachtung der Behörde immer wieder, ihren Tieren notwendige Vorkehrungen wie zum Beispiel Beschattungsmöglichkeit, Witterungsschutz und ein auf die Jahreszeit abgestimmtes Nahrungs- und Tränkewasserangebot bereit zu stellen. Rinder stünden häufig bei praller Sonne oder eisigen Temperaturen ungeschützt im Freien, was zu erheblichen Erkrankungen mit zum Teil lang andauernden Leiden der Tiere führe. So auch auf dem Anwesen eines Tierhalters aus dem Vogelsbergkreis, wo die Beamten eine festliegende Kuh bei neun Grad unter null zitternd auf dem Boden vorfanden. Unvorstellbar waren auch die Qualen, die ein Tierhalter aus dem Lahn-Dill-Kreis seinen Hühnern zumutete. In der von ihm abgeschickten Sendung an die Tierkörperbeseitigungsanstalt befanden sich noch 25 lebende Hühner. Für diese Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz wurde ihm wurde ein Bußgeld von 400 Euro auferlegt.
Nachlässige Pflege, alles andere als artgerechte Haltung sowie direkte Misshandlungen gehören aber auch zum traurigen Standard-Repertoire der privaten Tierhalter. Darunter immer wieder Hundehalter, die den ihnen anvertrauten Vierbeinern derart schaden, dass sie zum Teil von den Behörden eingezogen werden mussten. So geschehen im Fall eines Hundehalters aus dem Lahn-Dill-Kreis, dem wegen der Schwere der Tat bei einer Kontrolle durch die Polizei sofort das Tier weggenommen und im anschließenden Gerichtsverfahren ein fünfjähriges Hundehaltungsverbot ausgesprochen werden musste. Hinzu kamen eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr auf Bewährung und eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro.
Immer wieder treffen die Beamten auch auf Hunde in Zwingerhaltung, wie in einem Fall im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Zwei Schäferhündinnen waren hier in einem zwingerähnlichen Verschlag gesperrt, was mit einer Geldbuße von 300 Euro belangt wurde. Auch für das Halten eines Jack-Russel-Terriers an einer nur drei Meter langen Leine im Garten wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Sensibilität der Öffentlichkeit für den Tierschutz nimmt nach Ansicht von Regierungspräsident Dr. Lars Witteck ständig zu. Dies sei auch den zahlreichen ehrenamtlichen Tierschützern zu verdanken, die sich in ihrer Freizeit stark für das Wohl der Tiere engagieren und großen Respekt verdienen. Dennoch dokumentiere die Liste der statistisch erfassten Tierquälereien, dass die Achtung für die Tiere bei einigen Menschen immer noch unterentwickelt ist. Er appelliert an alle Tierhalter, mit dem Tierschutz in den eigenen vier Wänden zu beginnen und darüber hinaus durch genaues Hinsehen, bestehende Missstände aufzudecken. Der Grundsatz, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf, sollte eindeutige Richtschnur jedes Hobby- und Nutztierhalters sein.
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