Landkreis Fulda: Risiko für Geflügelpest gering +++ Auch Geflügelhobbyhaltungen melden
Fulda (aho) – Die Freilandhaltung von Geflügel ist im gesamten Landkreis Fulda auch weiterhin gestattet. Dies teilte der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Fulda mit. Das Risiko einer neuerlichen Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus HPAIV H5N1 („Geflügelpest“) könne derzeit als gering eingestuft werden. Dennoch gelte es, gewisse Regeln bei der Freilandhaltung zu beachten, die die Geflügelpest-Verordnung vorgebe, so Christoph Erb vom zuständigen Fachdienst der Kreisverwaltung.
Die Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – werden aufgefordert, ihre Haltung bei der Tierseuchenkasse Hessen (Mainzer Str. 70, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/940830, Fax: 0611/9408333), beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld, Tel.: 06631/78450, Fax: 06631/78478) oder beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Wörthstr. 15, 36037 Fulda, Tel.: 0661/6006-780, Fax: 0661/6006-799) anzuzeigen.
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