Kreis Lüneburg: Geflügelhalter missachten Aufstallungspflicht
Lüneburg (aho) – Der Landkreis Lüneburg erinnert an die Aufstallungspflicht nach der Geflügelpestverordnung. Die Geflügelhalter in den von der Aufstallpflicht betroffenen Gemeinden wurden Ende vergangenen Jahres mit einem Rundschreiben informiert. Stichprobenartige Überprüfungen hätten aber ergeben, dass die Stallpflicht nicht von allen Geflügelhaltern befolgt wird.
Seit dem 1. März bis zum 30. April sowie vom 1. September bis zum 30. November darf Geflügel in der Gemeinde Amt Neuhaus sowie in Teilen der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck entlang der Elbe nur innerhalb geschlossener Ställe gehalten werden. Näheres, insbesondere die genaue Gebietsbeschreibung der Aufstallungspflicht, ist der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 3. November vergangenen Jahres zu entnehmen.
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