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Tierschutz beim Schlachten verbessern

München (BLTK) – Die Bayerische Landestierärztekammer schließt sich der Kritik von Missständen bei der Schlachtung an, wie sie u. a. in „Tagesthemen“ (29. März) und in „Frontal 21“ (6. April) gezeigt wurden. Um den Tierschutz beim Schlachten zu verbessern, sind insbesondere Maßnahmen der Schlachthofbetreiber erforderlich, aber auch solche hinsichtlich Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften. Notwendig ist eine Aufstockung des tierärztlichen Personals, um intensivere Kontrollen zu ermöglichen.

„Wenn es um jährlich bundesweit 500.000 Schweine und 200.000 Rinder geht, die vor der Schlachtung nicht ausreichend betäubt wurden, so ist dies kein ‚Missstand’ sondern ein eklatantes Tierschutzproblem“, so Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer.

Wesentliche Ursache für das Problem sind erhöhte „Bandgeschwindigkeiten“, also eine immer größere Zahl von Tieren, die je Stunde geschlachtet werden – im Extremfall bleiben nur Sekunden, um die korrekte Betäubung und Entblutung beim Einzeltier zu prüfen. Verschärft wird dies, wenn am Schlachtband im Akkord entlohnt wird.

Aus Kostengründen halten die Schlachthofbetreiber die Kapazität des Überwachungspersonals insgesamt so gering wie möglich und ersetzen tierärztliche Kompetenz so weit möglich durch nicht-tierärztliches Hilfspersonal Jederzeitige qualifizierte Präsenz und Kontrolle an allen kritischen Stellen (v.a. Anlieferung, Betäubung, Stechen, Fleischuntersuchung) ist mit der knappen Personalausstattung nicht möglich.

Der Umfang der Aufgaben qualifizierter amtlicher Tierärzte/-innen am Schlachthof ist in den letzten Jahren stark gestiegen, die Personalausstattung jedoch nicht angepasst worden. Die Aufgaben reichen von der Kontrolle vor der Schlachtung (u.a. Dokumente des Herkunftsbetriebs und anderer amtlicher Bescheinigungen, Einhaltung von Tierschutzvorschriften sowie Feststellen eventueller Anzeichen für Krankheiten oder Seuchen) über die Fleischuntersuchung (u.a. Kontrolle der Tierkörper auf Krankheiten und Zoonosen, Rückstände), die Kontrolle auf ordnungsgemäßes Entfernen von so genanntem Risikomaterial sowie Probenentnahmen für Labortests bis hin zu vielfältigen Dokumentationspflichten.

Die katastrophalen Zustände, wie sie in den Sendungen gezeigt wurden, sind bereits nach geltendem Recht (Tierschutz-Schlachtverordnung) eindeutige Verstöße (Ordnungswidrigkeiten). Der Ahndung stehen entgegen: wirtschaftliche Interessen, relativ geringe Geldbußen und zu geringe Kapazitäten in der amtlichen Überwachung.

2 Comments, Comment or Ping

  1. Jetzt wird das Gewissen der Konsumenten beruhigt, und dann wird weitergemacht wie bisher. Das ist typisch und wird sich nur ändern, wenn das Fleisch erheblich teuerer wird und es nicht drei mal täglich gegessen wird, weil es billiger ist als Getreide, Obst und Gemüse.

    UND die Menschen müssen endlich umdenken und an ihre Gesundheit und die Natur denken!!! Aber dafür benötigen wir Aufklärungskampagnen!
    Wenn die Regierung da nichts macht, haben wir bald immer mehr Herz- und Krebskranke!

  2. Alle Nutztiere werden am Ende ihres Lebens geschlachtet. In Deutschland wurden z.B. im Jahr 2002 geschlachtet: 367.600.000 Jungmasthühner, 44.300.000 Schweine, 31.300.000 Suppenhühner, 30.800.000 Puten, 13.800.000 Enten, 4.300.000 Rinder, 2.100.000 Schafe und Ziegen, 400.000 Gänse, 12.600 Pferde und 1.600 Perlhühner.
    Die überwiegende Mehrheit der deutschen Schlachtungen wird in zentralisierten und industriell geführten Schlachtbetrieben durchgeführt. Dabei sind tägliche Schlachtzahlen von 8.000 Schweinen bzw. 2.000 Rindern keine Seltenheit.

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