Kontroverse Diskussion um Schwänze-Kürzen, Zähne-Abschleifen, Kälber-Enthornen
Düsseldorf (aho) – Zootechnische Eingriffe wie Kürzen der Schwänze oder Schleifen der Zähne beim Schwein oder auch das Enthornen von Rindern scheinen aus der heutigen Intensivtierhaltung nicht mehr wegzudenken zu sein. Laut Tierschutzgesetz besteht zwar grundsätzlich eine Betäubungspflicht für alle Eingriffe am Tier die mit Schmerzen verbunden sind, allerdings sind in § 5 Ausnahmen von der ansonsten generell geltenden Betäubungspflicht aufgeführt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Eingriffe generell zulässig wären, sondern diese müssen nach § 6 im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich sein.
Lesen Sie hier einen Beitrag von Dr. Friedhelm Jaeger vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beitrag „Zootechnische Massnahmen bei Nutztieren – Wirklich ein MUSS?“ wurde im Fachjournal NUTZTIERPRAXIS AKTUELL 35 /2010 S. 54 – 59.
Dr. Jaeger ist auch als Referent auf der 10. AVA-Haupttagung vom 9. – 13. Februar 2011 mit dem dem Thema „2012 kommt näher! Tierschutzregelungen in der Schweineproduktion in Deutschland und mögliche Übergangsregelungen“ vertreten.
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