11.03.2011
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Schweiz: Transitverbot für Schlachtvieh auf Pferde und Geflügel ausgeweitet
(lid) – Der Bundesrat (Schweiz) hat das Transitverbot für Schlachtvieh neu auch auf Geflügel und Pferde ausgeweitet.
Das Transitverbot für Schlachtvieh gilt neu auch für Geflügel und Pferde. Von der neuen Regelung seien nur wenige Transporte betroffen, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Bisher galt das Transitverbot nur für Schweine, Schafe, Rinder und Ziegen. Für die Erweiterung des Verbots war eine einfache Anpassung der Verordnung nötig. Das Verbot soll verhindern, dass Tiere zum Zweck der Schlachtung lange Transporte durchmachen müssen.
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