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Geflügelgrippe: Stand-Still wird verlängert; zwei neue Sperrbezirke im Kreis Gütersloh

Gütersloh (aho) – Mit dem heutigen Mittwoch treten neue tierseuchenrechtliche Regelungen für Teile des Kreises Gütersloh in Kraft. Das teilte jetzt die Kreisverwaltung Gütersloh mit.
Für die Gemeinde Langenberg und die Städte Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl gilt eine Verlängerung des Verbringungsverbotes („Stand-Still“) mit Aufstallungsgebot um weitere 72 Stunden, vom 1. Juni null Uhr bis zum 3. Juni, 24 Uhr. Diese Verfügung gilt, weil der erste Geflügel-Grippe Fall in Rietberg Bokel kein Einzelfall war, sondern die Ausbrüche in Rheda-Wiedenbrück und Rietberg als Hinweis auf Ausbreitung der Geflügel-Grippe gewertet werden müssen. Um in der weiterhin unübersichtlichen Seuchenlage ausschließen zu können, dass der Erreger der Geflügel-Grippe in weitere Bestände verschleppt, beziehungsweise aus anderen Beständen eingeschleppt wird, werden die Veterinäre forschen, ob es in den fünf Kommunen des Kreises weitere, bisher nicht festgestellte Krankheitsherde gibt.

Sämtliche Beförderungen von Geflügel sind in diesem Gebiet verboten. Ausgenommen ist die Fahrt zum Schlachthof, die Versendung von Eintagsküken sowie der Durchgangsverkehr auf Autobahnen und anderen Fernstraßen. Möglichkeiten einer gesonderten Ausnahme nach entsprechendem Antrag können Geflügelhalter im Internet nachlesen.

Neben dem Verbringungsverbot gilt das Aufstallungsgebot. Wer in dem genannten Gebiet Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten.

Sperrbezirk Lintel

In Rheda-Wiedenbrück, Ortsteil Lintel, und in Rietberg-Westerwiehe sind im öffentlichen Interesse Sperrbezirke mit einem Radius von je einem Kilometer um die betroffenen Höfe eingerichtet. Aus gegebenem Anlass weist die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung darauf hin, dass jegliche Geflügelhaltung dem Veterinäramt (per Post oder Fax) anzuzeigen ist. Dies dient dazu, dass bei einer Änderung der Seuchenlage die Veterinärbehörde genau über die bestehenden Haltungen informiert ist. Dazu Zählen auch so genannte Hobby-Haltungen. Das Aufstallungsgebot gilt auch im Sperrbezirk.
Des Weiteren gelten in der Ein-Kilometer Sperrzone verschärfte hygienische Maßnahmen. Beispielsweise dürfen dort weder Eier noch Eintagsküken, weder Gülle noch Einstreu verbracht werden. Die Einzelheiten, Schutzkleidung, Transportfahrzeuge und sonstige Materialien betreffend, sind im Internet nachzulesen.

Sperrbezirk Rietberg
Auch für Rietberg-Westerwiehe gelten die Sperrbezirks-Vorschriften nach Geflügelpest-Verordnung und Viehverkehrs-Verordnung. Da in diesem Gebiet drei Geflügelhaltungen betroffen sind und wegen der hohen Zahl der Geflügelhaltungen in Westerwiehe wird ein großflächiges Sperrgebiet mit folgenden Abgrenzungen errichtet.
 
 

  • Norden: Torfweg, Westerwieher Straße (L 836), Zum Sporkfeld, Hedafeld, Zum Sporkfeld, Westerwieher Straße (L 836) bis zur Kreisgrenze der Kreise Paderborn / Gütersloh
  • Osten: entlang der Kreisgrenze der Kreis Paderborn / Gütersloh, Entenweg, Im Thüle bis zur Ems
  • Süden:  Entenweg, Im Thüle bis zur Ems, Verlauf der Ems
  • Westen: Verlauf der Ems entlang der Fischteiche in Rietberg, Torfweg, Westerwieher Straße (L 836)

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass bei Zuwiderhandlungen gegen das Tierseuchengesetz der Anspruch auf Entschädigung entfällt.
Die Allgemeinverfügungen mit allen Details und den Sperrbezirkskarten sind im Internetauftritt der Kreisverwaltung nachzulesen.

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