Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Aygül Özkan „Gefahr aus dem Stall: Immer mehr Menschen erkranken an resistenten Keimen – Was tut die Landesregierung?“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 08.12.2011
„Es ist ja nicht das erste Mal, dass die Landesregierung den Landtag über die Maßnahmen gegen Antibiotika-Resistenzen informiert. Erst im November-Plenum hatten wir ausführlich über die Initiativen im Veterinärbereich debattiert.
Seien Sie versichert: Die Landesregierung nimmt das Problem resistenter Erreger sehr ernst und hat daher bereits zahlreiche Schritte unternommen und Maßnahmen eingeleitet, um die weitere Zunahme von Infektionen durch solche Erreger zu verhindern. Ich verweise dazu auf die umfassende Unterrichtung des Landtages in der Drucksache 16/3596 von April 2011.
Lassen Sie mich zum besseren Verständnis zunächst den Begriff der Antibiotika-Resistenz kurz erläutern: Bakterien sind in der Lage, bei Einsatz von zunächst wirksamen Antibiotika, Mechanismen aufzubauen, dass diese nicht mehr wirken.
Resistenzen bilden sich über komplexe genetische Veränderungen und werden auf unterschiedliche Faktoren zurückgeführt. Unter dem Einfluss von Antibiotika haben resistente Bakterien einen Selektionsvorteil und können sich entsprechend vermehren. Wichtig ist daher eine zielgerichtete Antibiotikatherapie, um den „natürlichen Prozess“ der Resistenzbildung zu begrenzen.
Bei der Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen handelt es sich um komplexe, multikausale Zusammenhänge. Deshalb setzen wir auf eine nachhaltige Strategie. Unsere Initiativen sind eingebunden in internationale und nationale Strategien.
So beteiligt sich Niedersachsen am EU-Projekt „Euregionales Netzwerk für Patientensicherheit und Infektionsschutz „Eursafety Health-net“. Gerade jetzt findet in Groningen ein dreitägiges Symposium des Netzwerkes statt.
Dabei setzen wir insbesondere auf die fachliche Begleitung durch das Landesgesundheitsamt. Hier steht Expertenwissen zu Mikrobiologie mit Laborkompetenz, Krankenhaushygiene und Epidemiologie zur Verfügung. Diese Kompetenz ist im Ländervergleich in dieser Ausprägung neben Bayern einmalig!
Das Landesgesundheitsamt unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen. Es arbeitet eng mit niedergelassenen Laboratorien zusammen und bildet auch hier Qualitätsverbünde.
Diese Kooperationen und die fachliche Begleitung durch das Landesgesundheitsamt sind wesentliche Säulen der Niedersächsischen Strategie gegen therapieassoziierte Infektionen und Antibiotika-Resistenzen, wie sie im Februar 2009 vorgestellt und in der Landtagsdrucksache 16/3596 ausführlich dargestellt wurde.
Die unterschiedlichen Initiativen laufen nachhaltig weiter.
Sie umfassen im Wesentlichen
- die Verbesserung der Rahmenbedingungen,
- Stärkung der Surveillance,
- Maßnahmen der Prävention und Kontrolle
- Fortbildung, Information und Kommunikation.
sowie
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen hat der Bundesgesetzgeber zwischenzeitlich nicht zuletzt nach Aufforderung durch die Bundesländer das Infektionsschutzgesetz in Bezug auf Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen angepasst. Es ist am 4. August 2011 in Kraft getreten.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Verbindlichkeit von Empfehlungen zur Hygiene, die fachliche Begleitung der Antibiotikatherapie und die stärkere Einbindung des ambulanten Sektors durch die Kostenerstattung von Screeninguntersuchungen und Therapie.
Außerdem hat der Bundesgesetzgeber der Landesregierung aufgegeben, bis zum 31. März 2012 eine Hygiene-Verordnung für medizinische Einrichtungen, nicht nur Krankenhäuser, zu erlassen. Darin müssen die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen geregelt werden.
Dies ist ein weiterer Baustein, mit dem die Rahmenbedingungen verbessert werden. Wir erhoffen uns dadurch einen deutlichen Qualitätsschub bei der Hygiene und in der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen.
Mit unseren bereits eingeleiteten Maßnahmen und unserer Strategie befinden wir uns im Wesentlichen im Einklang mit dem aktuellen Aktionsplan der EU vom 15. November 2011 zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz, wie er aktuell dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt wurde.
Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen ist eine der größten Herausforderungen für die Medizin im Bereich der Infektionskrankheiten, nicht nur in Niedersachsen, sondern weltweit. Die Landesregierung nimmt die Gefahren, die von multiresistenten Erregern ausgehen, ernst.
Die langfristige Beobachtung der Entwicklungen über eine geeignete Surveillance ist dabei ein wichtiges Kontrollinstrument und Teil der niedersächsischen Strategie.
Das Vorhaben „Antibiotika-Resistenz-Monitoring in Niedersachsen“ – kurz: ARMIN – wird weiterentwickelt. In Kooperation mit niedergelassenen Laboratorien werden Resistenzen standardisiert erfasst und der Öffentlichkeit über Internet zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig fungiert der Austausch unter den Laboren als Qualitätszirkel. Mit diesem System erreichen wir eine hohe Abdeckung und können Aussagen zum Auftreten von Resistenzen im stationären und ambulanten Sektor machen.
Es stehen Daten seit 2006 bis 2010 zur Verfügung. Dabei werden 14 Erreger und Resistenzen von insgesamt 24 Antibiotika ausgewiesen, getrennt für den ambulanten und stationären Bereich. Anhand dieser Daten können behandelnde Ärztinnen und Ärzte entscheiden, welches Antibiotikum am besten eingesetzt werden sollte. Auffällig dabei ist, dass im ambulanten Bereich Antibiotika-Resistenzen seltener zu beobachten sind.
Darüber hinaus hatte ich Ihnen im letzten Plenum bereits die ersten noch vorläufigen Ergebnisse des MRSA-Screenings im Rahmen des zitierten EU-Projektes vorgestellt:
Innerhalb von 5 Tagen wurden vom 23. bis 27 Mai 2011 in 34 Krankenhäusern aus vierzehn Städten und Landkreisen 86 % aller aufgenommenen Patienten auf MRSA untersucht. Dies waren etwa 4.900 Patientinnen und Patienten. (Ich nenne noch einmal die Kommunen: LK Ammerland, LK Aurich, LK Cloppenburg, LK Emsland, LK Friesland, LK Grafschaft Bentheim, LK Leer, LK Wittmund, Stadt Emden, Stadt Oldenburg, LK Vechta, LK Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Delmenhorst)
Bei 2,67 % der Untersuchten (131 Patienten) konnte MRSA nachgewiesen werden. Durch die Typisierung der Erreger wurde festgestellt, dass ca. 22 % dieser Fälle aus dem Veterinärbereich stammten.
Um Missverständnissen vorzubeugen, weise ich darauf hin, dass sich die 22 % nur auf die 2,67 % der positiv getesteten Patienten beziehen. Von den knapp 4.900 Patienten waren also 27 Patientinnen und Patienten mit MRSA aus dem Veterinärbereich besiedelt. Weitere Auswertungen stehen noch aus, insbesondere was die bestehenden Risikofaktoren der betroffenen Menschen betrifft.
Zu 2.:
Die Landesregierung hält an den Maßnahmen fest, die sie mit der Niedersächsischen Strategie gegen therapieassoziierte Infektionen und Antibiotika-Resistenzen im Februar 2009 vorgestellt und in der bereits genannten in der Landtagsdrucksache 16/3596 ausführlich dargestellt hat.
Die Landesregierung begrüßt darüber hinaus die Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes. Insoweit verweise ich auf die Vorbemerkungen.
Die Niedersächsische Hygieneverordnung für medizinische Einrichtungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Sie wird unter anderem Vorgaben bezüglich der Erfassung und Bewertung von Infektionen und des Antibiotika-Verbrauchs in Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren enthalten. Außerdem werden die Einrichtungen aufgefordert, frühzeitig die Patientinnen und Patienten, von denen die Gefahr einer Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, ausgehen könnte, zu erkennen.
Sowohl bei der Einhaltung von Hygiene als auch bei der Antibiotika-Therapie handelt es um komplexe Sachverhalte. Nur wenn die Regeln gekannt und auch verstanden werden, ist mit einer hinreichenden Umsetzung zu rechnen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, alle Akteure fachlich mit konkreten Hilfestellungen zu unterstützen, wie dies in Niedersachsen durch das Landesgesundheitsamt gewährleistet ist. Dies betrifft die Beratung im konkreten Einzelfall, die Fort- und Weiterbildung für Berufe des Gesundheitswesens, die Information der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit, die Begleitung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Überwachung sowie beim Aufbau von Kooperationen vor Ort im Rahmen der Netzwerkbildung.
Antibiotika werden auch zur Behandlung von Tieren eingesetzt. Wie eine zwar nicht repräsentative Erhebung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, die Ende November 2011 veröffentlicht wurde, ausweist, werden
- in 83 % der überprüften Betriebe für Masthühner Antibiotika eingesetzt,
- in 92 % der Betriebe, die Puten aufziehen und mästen,
- in 68 % der Betriebe mit reiner Putenmast,
- in 77 % der Schweinemastbetriebe und
- in 100 % der Kälbermastbetriebe.
Dieses Ergebnis weist auf eine landesweit breite Anwendung von Antibiotika in Tierhaltungen hin, die fachlich hinterfragt werden muss. Dazu wird gerade mit den zuständigen Behörden eine Minimierungsstrategie umgesetzt, die sowohl die korrekte Verschreibung der Arzneimittel durch die Tierärzte als auch die korrekte Anwendung durch die Tierhalter überprüft und in Betrieben, die einen überdurchschnittlichen Einsatz von Antibiotika erkennen lassen, ein Reduktionskonzept von Tierhalter und Bestandstierarzt fordert.
Eine weitere Maßnahme ist die Entwicklung von Filteranlagen zur Vermeidung des Austrags von Keimen aus Tierhaltungen in die Umwelt.
Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) hat auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums die Wirkung der Filteranlagen zur Reduktion staubgebundener Keime in ihre Anforderungen zur Zertifizierung aufgenommen.
An der Zertifizierung der Filteranlagen für Geflügelbetriebe wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.
Um dem Vorsorgegedanken des Umweltschutzes Rechnung zu tragen und den Bedürfnissen der Nachbarschaft in besonderer Weise entgegenzukommen, wird derzeit ein gemeinsamer Runderlass des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen in größeren Schweinehaltungsanlagen vorbereitet.
Zu 3.
Wie ich einleitend erläutert habe ist es wichtig, eine zielgerichtete Antibiotikatherapie zu erreichen, um den „natürlichen Prozess“ der Resistenzbildung zu begrenzen.
Die Landesregierung begrüßt daher die vorgesehene Einrichtung der Kommission für Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) am Robert Koch-Institut auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Kommission wird Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und antimikrobielle Therapie, insbesondere bei Infektionen mit resistenten Krankheitserregern erstellen. Wir werden unseren Beitrag leisten, dass diese Empfehlungen in der Praxis umgesetzt werden.
Für „Massentierhaltung“ ist der Landesregierung keine Definition bekannt. Eine in Hinblick auf diesen Begriff differenzierte Antwort ist deshalb nicht möglich.
Des weiteren weist die Landesregierung darauf hin, dass die Erhebung zum Einsatz von Antibiotika in der niedersächsischen Tierhaltung aus dem November 2011 den Status beschreibt und keine Interpretation zum Hintergrund der Antibiotikaanwendung (z. B. ungezielter Einsatz) zulässt.
Die Landesregierung misst dem Einsatz von Antibiotika in allen Tierhaltungen grundsätzliche Relevanz in Bezug auf ihre Bemühungen zur Reduktion der Resistenzentwicklung bei Keimen zu. Die Entwicklung von Resistenzmerkmalen und deren Übertragung untereinander gehört zu den natürlichen Reaktionen der Keime auf eine lebensunfreundliche Umgebung. Es müssen alle Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbildung von Resistenzen getroffen werden, um die Wirksamkeit der Antibiotika zur Behandlung von Mensch und Tier auch in Zukunft zu sichern.
In Bezug auf den Menschen kann durch Reduktion der Anwendung von Antibiotika in Tierhaltungen nur ein kleiner Beitrag erwartet werden. Wie die Untersuchungen in den 34 Krankenhäusern in Niedersachsen gezeigt haben, stehen 78% der MRSA-Keime, die bei weniger als 3% der untersuchten Patientengruppe nachgewiesen werden konnten, nicht mit Tierhaltungen in Verbindung.“
Reply to “Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Aygül Özkan „Gefahr aus dem Stall: Immer mehr Menschen erkranken an resistenten Keimen – Was tut die Landesregierung?“”