Schweiz: Keine Direktzahlungen bei Tierschutzgesetz-Verstössen
(lid) – Der Ständerat will Bauern, die das Tierschutzgesetz übertreten, die gesamten Direktzahlungen streichen.
Eine entsprechende Motion von SVP-Ständerat This Jenny wurde mit 22 zu 7 Stimmen gutgeheissen, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Vorangegangen war der Fall eines Thurgauers, der wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes verurteilt wurde, worauf ihm die Thurgauer Behörden die Auszahlung der Direktzahlungen verweigerten. Der Landwirt ging bis vors Bundesgericht, wo er recht erhielt. Nach Ansicht des Gerichts können nur diejenigen Zahlungen gestrichen werden, die einen Zusammenhang mit der Tierhaltung haben. This Jenny argumentierte, es sei nicht nachvollziehbar, wieso tierquälerische Landwirte vom Bund noch Subventionen erhielten. Das sei auch schädlich für das Image der korrekten Bauern.
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