Dioxin-Skandal bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen
Itzehoe (aho) – Der Chef des inzwischen insolventen Futtermittelherstellers Harles & Jentzsch aus Uetersen (Kreis Pinneberg) wird möglicherweise nicht bestraft. Da er Ende Dezember 2010 der Lebensmittelkontrollstelle die erhöhten Dioxinwerte in Futterfetten gemeldet hatte, kommt wahrscheinlich Paragraph 44 Absatz 6 des Lebens- und Futtermittelgesetz zur Anwendung. Die Rechtsvorschrift besagt, dass Unternehmer, die sich selbst bei Behörden anzeigen oder Grenzwertüberschreitungen öffentlich machen, straffrei ausgehen. Dies bestätigte am Dienstag Friedrich-Gerhard Wieduwilt von der Staatsanwaltschaft Itzehoe auf Anfrage von Medienvertretern.
Für die Staatsanwaltschaft haben sich die Ermittlungen gegen das Uetersener Unternehmen unter anderem wegen dieser Rechtsvorschrift als weit komplizierter herausgestellt als zunächst vermutet. Seitens der Staatsanwaltschaft besteht jedoch nach wie vor der Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Futtermittelgesetz. Harles und Jentzsch soll im Jahr 2010 Futtermittel, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, vorsätzlich in Verkehr gebracht haben. Es besteht der Verdacht, dass die Firma die Dioxinbelastungen durch Eigenkontrollen bereits seit März 2010 gekannt hat. Um die Dioxinfunde zu verschleiern, soll Harles & Jentzsch die Futterfette monatelang verdünnt oder beim Kontrolllabor als technische Fette deklariert haben, für die höhere Grenzwerte gelten.
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