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Minister Gert Lindemann: „Transporte tierschutzgerecht und praxisnah gestalten“

Hannover (ml) – Vor dem Hintergrund des jüngst herausgegebenen Erlasses des Landes Niedersachsen zu Tiertransporten erklärt Landwirtschaftsminister Lindemann: „Die Transporte müssen tierschutzgerecht und praxisnah umgesetzt werden.“ Der Hintergrund: Der Erlass legt die Beachtung der Rahmenvorgabe für Rindertransporte – 4 Meter Gesamtfahrzeughöhe und 20 cm freier Raum über den Tieren – fest und beschreibt im Grunde nur die Vorgaben aus dem Handbuch „Tiertransporte“ mit Stand vom Mai 2011. Dieses ist der Maßstab für Verkehrskontrollen. Der Erlass wurde auf der Grundlage eines 15:1 gegen Niedersachsen gefassten Beschlusses der zuständigen Gremien in der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) verfasst. Auch die weiteren Bundesländer müssen – falls nicht bereits geschehen – entsprechende Erlasse herausgeben.

Irritiert zeigte sich Minister Lindemann über aktuelle Darstellungen, nach denen das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Entscheidung quasi im Alleingang getroffen und die Praxisnähe aus dem Blick verloren hätte. „Diese Darstellungen sind schlicht falsch“, so der Landwirtschaftsminister. Vielmehr habe Niedersachsen die Überlegungen der Arbeitsgruppe bei der LAV ausgesprochen kritisch begleitet und fortlaufend Praxisnähe und internationale Wettbewerbsfähigkeit angemahnt. Von einer niedersächsischen Initiative könne keine Rede sein.

In diesem Zusammenhang macht Minister Lindemann deutlich, dass mit dem niedersächsischen Erlass die Praxisnähe gewährleistet sei: „Wir haben bereits im Mai 2011 darauf hingewiesen, dass im Einzelfall – und wenn Tierschutzgründe nicht entgegen stehen – abgewichen werden kann, daran hat sich nichts geändert.“ Im Übrigen wird die Thematik der tierschutzgerechten Transporte vom Friedrich-Löffler-Institut begleitet. Erste wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse werden im Sommer 2012 erwartet und entsprechend Eingang in die Praxis finden. Niedersachsen wird diese Ergebnisse nutzen, um über eine Änderung oder Fortschreibung des Erlasses zu entscheiden.

In einer Gesprächsrunde im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium wurde den Wirtschaftsbeteiligten aktuell zugesichert, dass sich Minister Lindemann gegenüber den Verkehrsministerien auf Landes- und Bundesebene nochmals für eine Ausnahmeregelung stark machen wird, die es erlaubt, mit einer Transporthöhe von 4,20 Metern Transporte durchzuführen. Dafür gibt es Tierschutzgründe. Im doppelstöckigem LKW ist die Tierdichte geringer als bei einstöckigen. Minister Lindemann: „Was für Sondertransporte mit Automobilen in Ausnahmefällen gilt, muss auch für lebende Tiere anwendbar sein.“

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