Landwirt wegen Tierquälerei zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt
Gemünden (aho) – Das Amtsgericht Gemünden hat einen Nebenerwerbslandwirt aus Karsbach (Kreis. Main-Spessart) wegen Tierquälerei in 27 Fällen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.
Wie ein Vertreter des zuständigen Veterinäramtes im Verlauf der Verhandlung berichtete, hatte der Mann im Winter 2010/11 seine Rinder und die eines anderen Tierbesitzers nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt und die insgesamt 27 Tiere bei Minusgraden auf einer Weide ohne Witterungsschutz gehalten. Ein Gutachter, der die Tiere im Februar als „unterernährt und vernachlässigt“ bezeichnet hatte, sprach dem Landwirt die momentane Fähigkeit für das Halten, Betreuen und Pflegen von Rindern ab.
Nach mehreren Verwarnungen ließ das Landratsamt Main-Spessart schließlich die Tiere wegen Unzuverlässigkeit abtransportieren und sprach gegenüber dem Nebenerwerbslandwirt ein Tierhaltungsverbot aus. Gegen dieses Verbot hatte der Landwirt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg n erster und zweiter Instanz erfolglos geklagt.
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