Bundesrat beschließt amtliche Meldepflicht für das „Schmallenberg-Virus“
Berlin (bmelv) – Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte „Schmallenberg-Virus“ eingeführt.
Damit hat die Meldepraxis der Veterinärverwaltung ab sofort die entsprechende Rechtsgrundlage. Die nunmehr amtliche Meldepflicht verpflichtet insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen, alle diagnostizierten Fälle des „Schmallenberg-Virus“ zu melden. So können sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen und die Verbreitung beobachten.
Im Vorgriff auf die neue rechtliche Grundlage hatten Bund und Länder bereits im Januar vereinbart, dass die Länder und deren Behörden alle neuen Fälle der Tierkrankheit unmittelbar über das elektronische Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) melden. Dieses Meldeverfahren ist unbürokratisch, schnell und vielfach erprobt. Damit war es den Behörden bereits von Beginn an möglich, täglich ein aktuelles Lagebild zu erstellen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht die neuen Zahlen tagesaktuell auf seiner Internetseite.
Da auch andere europäische Staaten immer neue Fälle des „Schmallenberg-Virus“ melden, hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium im EU-Agrarrat dafür eingesetzt, eine Meldepflicht auch auf EU-Ebene einzuführen. Die Kommission hat eine entsprechende Prüfung zugesagt. Eine EU-weite Meldepflicht wäre nicht zuletzt Voraussetzung für die Länder, den betroffenen Tierhaltern Beihilfen gewähren zu können.
Vom „Schmallenberg-Virus“ sind Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltungen betroffen. Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere in einer früheren Phase der Trächtigkeit infiziert, so können zeitverzögert Störungen der Fruchtbarkeit, Totgeburten und erhebliche Missbildungen bei den Neugeborenen auftreten. So wurden in Deutschland zu Beginn des Jahres Lämmer mit zum Teil schweren Missbildungen geboren, seit Februar auch Kälber. Da das Virus nach bisherigen Erkenntnissen des FLI nicht von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Insekten übertragen wird, ist davon auszugehen, dass derzeit keine Neuinfektionen erfolgen. Die jetzt festgestellten Missbildungen an neugeborenen Tieren gehen zurück auf Infektionen der Muttertiere im vergangenen Jahr.
Für den Menschen besteht durch das „Schmallenberg-Virus“ nach bisheriger Kenntnislage kein Gesundheitsrisiko. Die Europäische Infektionsschutzbehörde ECDC und das deutsche BfR haben entsprechende Risikobewertungen abgegeben.
One Comment, Comment or Ping
Reply to “Bundesrat beschließt amtliche Meldepflicht für das „Schmallenberg-Virus“”