Paradigmenwechsel in der Tiergesundheit
Berlin (BTK) – Die Bundestierärztekammer begrüßt das neue Gesetz zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz), das heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Das neue Tiergesundheitsgesetz soll das bisherige, grundlegend überarbeitete, Tierseuchengesetz ablösen. Die Bundestierärztekammer hat dazu mehrfach fachlich Stellung bezogen.
Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, freut sich: „Das ist für uns ein Paradigmenwechsel – weg davon, der Seuche hinterherzulaufen hin zur Prävention. Unsere Vorstellungen wurden umgesetzt, vor allem dadurch, dass Tierhalter nun im Sinne von Eigenkontrollen noch mehr in die Pflicht genommen werden. Das war im bisherigen Tierseuchengesetz nämlich nicht dezidiert festgeschrieben.“
Insgesamt sieht Prof. Dr. Theo Mantel die Rolle des Tierarztes durch das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen gestärkt. Als positiv bewertet die Bundestierärztekammer auch die Etablierung einer Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StikoVet) am Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. „Wir haben mit der Anbindung an eine Bundesbehörde nun ein Pendant zur Ständigen Impfkommission im Humanbereich am Robert-Koch-Institut. Das bedeutet in Zukunft eine einheitliche Diktion in Sachen Schutzimpfungen für Tiere, auch im Nutztierbereich, die wichtig ist, um sie vor Krankheiten zu schützen und den Arzneimittelbedarf zu senken “, so Mantel weiter.
Das neue Tiergesundheitsgesetz schafft den rechtlicher Rahmen, damit neben der „nachträglichen“ Bekämpfung von Tierseuchen vor allem vorbeugend für den Erhalt der Tiergesundheit gesorgt wird – so zum Beispiel durch Eigenkontrollen der Betriebe oder verpflichtende hygienische Maßnahmen.
Erweitert werden soll der Personenkreis, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss – neben den Tierärzten wird das künftig auch in der Tierhaltung tätiges Fachpersonal sein. Darüber hinaus ermöglicht eine neue Rechtsgrundlage eine bessere Überwachung des Gesundheitsstatus von Tieren: Durch systematisches Erfassen und Untersuchen von Proben (Monitoring) können Gefahren für die Gesundheit der Tiere frühzeitiger erkannt werden.
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