Monitoring und verantwortlicher Umgang mit Antibiotika: Regierung legt AMG-Novelle vor
Berlin (aho) – Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, Maßnahmen zu treffen, die darauf gerichtet sind, den Einsatz von Antibiotika bei der Haltung von Tieren zu reduzieren, den sorgfältigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu fördern und zu verbessern, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen sowie der Überwachung eine effektivere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Tierhaltungsbetrieb, zu ermöglichen.
Durch Änderung bestehender und Schaffung neuer Ermächtigungen zum Erlass von
Rechtsverordnungen sollen die Voraussetzungen für Regelungen mit folgenden Zielstellungen
geschaffen werden:
- im Hinblick auf den Einsatz von Antibiotika bei Tieren in bestimmten Fällen unter Beachtung der Zulassung Vorgaben zu machen und Begrenzungen vorschreiben zu können,
- im Hinblick auf eine effektivere Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben der für
den Vollzug des Tierarzneimittelrechts zuständigen Behörden der Länder, - für die Übermittlung von Daten über die Abgabemengenerfassung von Arzneimitteln
zur Anwendung am Tier an Landesbehörden, sofern die Nutzung zu Monitoringzwecken
erfolgt.
Des Weiteren werden im Hinblick auf Antibiotika erstmals Kontrollen für Tierhalter bestimmter
Lebensmittel liefernder Tiere vorgeschrieben, die ausgehend von einem
Benchmarking der betriebsindividuellen Antibiotika-Therapiehäufigkeit ein verpflichtendes
Antibiotikaminimierungskonzept zur Folge haben können, auf das die zuständige
Behörde erforderlichenfalls Einfluss nehmen kann. Zur Orientierung über die Situation
der Betriebe hat der Tierhalter Angaben, die die Ermittlung der betriebsindividuellen
Therapiehäufigkeit ermöglichen, der zuständigen Behörde mitzuteilen, die die halbjährliche
Therapiehäufigkeit pro Betrieb und bezogen auf die jeweiligen Tierarten ermittelt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ermittelt aus den
Angaben die bundesweite Therapiehäufigkeit für die jeweilige Tierart. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde sowie Regelungen
über die Ermittlung der Therapiehäufigkeit.
Es werden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der hierfür erforderlichen Datenerfassung
und -verarbeitung näher geregelt.
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