16.11.2012
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Regierung: Die Anwendung von Reserveantibiotika bei Tieren ist zulässig
Berlin (hib/EIS) Der Einsatz von Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation – auch als Reserveantibiotika bezeichnet – bei Tieren ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Das geht aus einer Antwort (17/11079) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/10907) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Des Weiteren heißt es dazu in der Antwort, dass in den Gebrauchsinformationen zu den zugelassenen Arzneimitteln darauf hingewiesen wird, dass Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation der Behandlung klinischer Erkrankungen vorbehalten bleiben sollen, die auf andere Klassen von Antibiotika unzureichend angesprochen haben.
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