Kükenschreddern: Mutmaßliche Schlappe für Staatsanwaltschaft und Peta
Senden/Münster (aho) – Der in den Medien gefeierte „Etappensieg“ für die Tierrechtler von Peta scheint sich in eine bittere Schlappe zu wandeln. Die Klage der Staatsanwaltschaft Münster gegen eine Brüterei in Senden wegen des Tötens von männlichen Eintagskükens wird vom Landgericht Münster vermutlich abgelehnt: Eine massenhafte Tötung sei aus juristischer Sicht kein Gesetzesverstoß, lautet die derzeitige Einschätzung der zuständigen Kammer. „Es ist beabsichtigt, das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten aus Rechtsgründen nicht zu eröffnen“, heißt es in einer „Verfügung“, die der Westfälischen Zeitung“ vorliegt. Das Landgericht erkennt trotz eines gesellschaftlichen Wertewandels keine Straftat. Denn entsprechende deutsche und europäische Verordnungen ließen zu, was seit Jahrzehnten Praxis auf den Höfen ist. Allein ein Bewusstseinswandel reiche nicht, um daraus eine Straftat werden zu lassen, fasst das Blatt die Ausführungen der Kammer zusammen.
Bereits im Jahr 2015 war das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Klage gegen das sogenannte „Kükenschreddern“ endgültig gescheitert.
Die Staatsanwaltschaft sendet ein klares Signal an die Behörden, den Gesetzgeber und die Branche, dass das Kükentöten strafbar ist“, sagte Edmund Haferbeck von Peta noch vor einigen Tagen der taz, „auch wenn es alle machen.“

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