Afrikanische Schweinepest: Österreich ergreift Vorsorgemaßnahmen
Wien (aho) – Als Reaktion auf den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei zwei Wildschweinen im tschechischen Zlin (80 Kilometer von Österreich entfernt) hat das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Sofortmaßnahmen vorgestellt, um eine Ausbreitung des Virus nach Österreich und in den österreichischen Hausschweinebestand zu verhindern.
- Veröffentlichung einer Verordnung, die erweiterte Sicherheitsvorkehrungen in gefährdeten Gebieten vorsieht. Ergänzend zu den Maßnahmen, die die Nachbarländer setzen, soll in bestimmten Gebieten Österreichs die Freilandhaltung von Schweinen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein
- Einführung eines Monitoringsystems, das eine frühzeitige Feststellung von ASP-Fällen bei Wildschweinen ermöglichen soll
- regelmäßige ExpertInnenrunden, in denen die zu treffenden Maßnahmen besprochen werden.
Eine Übertragung auf Hausschweinebestände ist bestmöglichst zu unterbinden. Es ist daher besonders wichtig zu verhindern, dass das widerstandsfähige Virus in einen Betrieb eingeschleppt wird. Das bedeutet vor allem:
- Jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen zu verhindern
- Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
- Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
- Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
- Mäuse und Ratten sind konsequent zu bekämpfen
- Tiertransportfahrzeuge sind nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren
- Futtermittel- bzw. Einstreudepots sind vor dem direkten Kontakt mit Wildschweinen zu schützen
- Die Einbringung von Grünfutter (Sauengras) in Haltungsanlagen ist zu unterlassen
Der geringste Verdacht auf das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest ist sofort dem zuständigen Amtstierarzt zu melden, so das Ministerium. Nur so können schnellstmöglich alle Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbreitung der Seuche verhindern.
Konsequenzen eines Ausbruchs
Kommt es zu einem Auftreten von ASP im Wildtierbestand, sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten. Darüber hinaus, je nach Vorkommen im Wild- oder Hausschweinebestand, Restriktionszonen.
Die zu setzenden Restriktionen und die Ausmaße der Regionen sind im Durchführungsbeschluss 2014/709/EU der EU-Kommission festgelegt und betreffen den Handel mit lebenden Schweinen aber auch Produkten (Fleisch und verarbeitete Produkte).
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