Kurban Bayrami: Kreisveterinäramt Siegburg weist auf das Verbot des Schächtens hin
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Vom 21. August bis 24. August feiern Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens wieder das traditionelle Kurban Bayrami. Es gilt als höchstes islamisches Fest.
Ein zugehöriges Ritual ist oft die Opferung eines Schafes oder Rindes. Das Opferfleisch wird dann an bedürftige Menschen, an Nachbarn und an Freunde verteilt.
Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Opfertiere das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist. Jedes Schlachttier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm, muss vor der Schlachtung dem amtlichen Tierarzt des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt werden. Danach muss das Fleisch darauf untersucht werden, ob es für den Verzehr geeignet ist.
Die Schlachtung der Tiere darf nicht im Freien, sondern nur in zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Vor dem Schlachten müssen die Tiere betäubt werden. Dies vermeidet Schmerzen und Leiden während der Tötung. Da die Betäubung weder zum Tod führt noch das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch der auf diese Weise geschlachteten Tiere von vielen islamischen Religionsgemeinschaften akzeptiert.
Das so genannte „Schächten“, also das Töten der Tiere ohne vorherige Betäubung, ist in Deutschland verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden können. Das Kreisveterinäramt wird während der Zeit des Opferfestes die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen überwachen.
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