Nachweis im Kreis Trier-Saarburg: Blauzungenkrankheit erreicht Rheinland-Pfalz
Koblenz (LUA) – In einem Rinderbestand im Landkreis Trier-Saarburg ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen worden. Das teilt das Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit. Das Ergebnis wurde heute durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Es ist der erste Nachweis dieser Tierseuche im Land seit Mai 2009. Sie befällt vor allem Schafe und Rinder, ist für den Menschen aber ungefährlich. Ganz Rheinland-Pfalz wird zum Restriktionsgebiet erklärt; es gelten Einschränkungen für den Handel mit Tieren.
Das im Süden von Rheinland-Pfalz bereits bestehende Restriktionsgebiet, das im Dezember 2018 nach dem Ausbruch der Seuche im baden-württembergischen Ottersweier (Landkreis Rastatt) eingerichtet worden war, wird ausgeweitet. Davon betroffen sind auch Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen. Das Restriktionsgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.
Die bereits bestehende Tierseuchenrechtliche Anordnung des LUA zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 18.12.2018 wird an die aktuelle Situation angepasst. Demnach muss jeder, der im Sperrgebiet für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer in Gehegen – dies unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen, sofern noch nicht geschehen.
Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind möglich.
Auch wenn der aktuelle Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht, sind diese oder der Verdacht darauf ebenfalls sofort beim Veterinäramt anzuzeigen. Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.
Impfung schützt Tiere
Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet erleichtert. Die Kosten der Impfung trägt der Tierhalter.
Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wer seinen Bestand gegen den aktuell grassierenden Serotyp 8 des Blauzungen-Virus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Rinder und Schafe. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne oder nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (z.B. Lamas oder Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Menschen können sich nicht anstecken.
Im August 2006 war BTV-8 erstmals in Deutschland festgestellt worden. Das Virus breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über weite Teile Deutschlands und auch in Rheinland-Pfalz aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als Restriktionszone ausgewiesen. Seit dem 15. Februar 2012 war Deutschland offiziell frei vom Virus der Blauzungenkrankheit.
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