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Blauzungenkrankheit: Weitere Nachweise in Rheinland-Pfalz

Koblenz (LUA) – Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) breitet sich weiter in Rheinland-Pfalz aus. Das zeigen Untersuchungen des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Inzwischen wurde der Erreger der Tierseuche in je einem Bestand in den Landkreisen Südwestpfalz, Bad Kreuznach, Trier-Saarburg und der Stadt Zweibrücken sowie in zwei Beständen im Kreis Kaiserslautern festgestellt. Seit Beginn des Ausbruchs im benachbarten Baden-Württemberg im Dezember 2018 hat das LUA rund 2.500 Blutproben empfänglicher Tiere untersucht.

Das Virus der Blauzungenkrankheit wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen empfänglichen Tierarten übertragen. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleisch und Milch können ohne Bedenken verzehrt werden.

Mitte Januar hat das LUA ganz Rheinland-Pfalz zum Restriktionsgebiet erklärt; es gelten Einschränkungen für den Handel mit Tieren. Demnach muss jeder, der im Sperrgebiet für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dies unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.

Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind.

Auch wenn der aktuelle Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht, sind diese oder der Verdacht darauf ebenfalls sofort beim Veterinäramt anzuzeigen. Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.

Impfung schützt Tiere

Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet erleichtert. Die Kosten der Impfung trägt der Tierhalter.

Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wer seinen Bestand gegen den aktuell grassierenden Serotyp 8 des Blauzungen-Virus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden.

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