Schweinemäster muss wegen Tierquälerei für drei Jahre in Haft
Ulm (aho) – Ein Landwirt aus Merklingen (Alb-Donau-Kreis) ist am Freitag vom Amtsgericht Ulm wegen Tierquälerei zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte räumte zum Prozessauftakt die Vorwürfe ein. Im Jahr 2016 kontrollierten nach Hinweisen von Tierschützern Amtstierärzte den Schweinemastbetrieb und sprachen wegen der verheerenden Zustände gegen den verantwortlichen Landwirt ein absolutes Tierhaltungsverbot aus.
Richter Oliver Chama sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „Massentierhölle“. Wegen katastrophaler Zustände in seinen Ställen seien insgesamt 1.600 Schweine verendet oder mussten wegen Verletzungen auf Weisung des Veterinäramtes getötet werden, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Zudem habe der Angeklagte zwei Tiere mit einem Hammer erschlagen. Die Ställe seien mit „Wissen und Wollen“ des Angeklagten zur Gewinnmaximierung massiv überbelegt gewesen. Der Landwirt hätte in seinen zwei Ställen zusammen 1420 Tiere halten dürfen, tatsächlich waren die Ställe mit bis zu 600 Schweinen überbelegt.
Richter Chama: „Er wollte mit Tierquälerei Geld verdienen.“ Einen älteren, zweiten Stall, in dem laut den Erkenntnissen des Veterinäramts katastrophale Zustände herrschten, hatte der Schweinemäster den Behörden und Kontrolleuren verheimlicht, was anscheinend niemandem aufgefallen war.
Besonders pikant: Der Mastbetrieb trug sowohl das baden-württembergische Qualitätszeichen „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ (HQZ) und ein Tierwohl-Label. Eine Fleischwarenhersteller warb mit dem Konterfei des Schweinemästers.
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