Bundesrat fordert regelmäßige Tierschutzkontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen
Berlin (aho) – Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Tierschutzrecht zu ändern und so regelmäßige Tierschutzkontrollen an Tierkörperbeseitigungsanlagen zu ermöglichen. Das ist einer Entschließung der Länder vom 12. April 2019 zu entnehmen.
Die Überprüfung der Tierkadaver (Falltiere) gebe Aufschluss über etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, begründet der Bundesrat seine Initiative. Um die Verstöße ahnden zu können, sei außerdem gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Herkunft der Tiere zurückverfolgen lässt, fordern die Länder weiter.
Für den Fall, dass europäische Vorgaben solche routinemäßigen Kontrollen nicht zulassen, solle sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass das EU-Recht entsprechend überarbeitet wird.
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