Exportgarantien für Tiertransporte
Berlin (hib/SCR) – Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen Exportkreditgarantien für Tiertransporte und ihrem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, die Dauer von Tiertransporten zu verkürzen. Dies geht aus einer Antwort (19/9655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9073) hervor. Den Angaben zufolge übernahm die Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. März 2019 Exportkreditgarantien für zwei Lieferungen von Zuchtrindern nach Ägypten in Höhe von insgesamt 3,4 Millionen Euro. Zudem übernahm sie im selben Zeitraum Exportkreditgarantieren für 20 Einzeldeckungen für Exporte mit direktem Bezug zu Tierfarmen in Höhe von rund 124 Millionen Euro.
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