DLG informiert zur Kastration unter Isofluran-Narkose
Frankfurt/M. (aho) – Ab dem 01.?01.?2021 dürfen in Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) männliche Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Wie die DLG e. V. informiert, besteht neben der Injektionsnarkose mit Ketamin/Azaperon durch den Tierarzt, für Landwirte nach bestandener Sachkundeschulung im Rahmen der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) die Möglichkeit, Ferkel bis zum 7. Lebenstag selbständig mittels Inhalationsnarkose mit Isofluran zu kastrieren. Isofluran hat keine eigene schmerzstillende oder schmerzausschaltende Wirkung. Deshalb ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 30 Minuten vor der geplanten Inhalationsnarkose ein Schmerzmittel (Meloxicam) intramuskulär verabreicht wird, so die DLG e.V..
Ein Merkbatt der DLG eV. soll als Hilfestellung für AnwenderInnen der Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Optimierung der Arbeitsabläufe dienen und Anwendertipps aus Praxiserhebungen anschaulich darstellen.
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