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Tierschutz beim Schlachten

POSITIONSPAPIER der Landestierärztekammer Baden-Württemberg +++ In Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragten

Stuttgart (ltl-bw) – Aus aktuellem Anlass fordert die Tierärzteschaft die Betreiber von Schlachthöfen in Baden-Württemberg auf, dem Tierschutz bei Transport, Haltung, Zutrieb und Schlachtung höchste Priorität beizumessen. Dies gilt insbesondere für das in diesen Bereichen eingesetzte Personal und die zur Verfügung gestellten Einrichtungen.

In der amtlichen Überwachung der Schlachthöfe sind in Baden-Württemberg neben den amtlichen Fachassistenten*, amtliche Tierärzte* und Amtstierärzte* tätig.

Aus diesem Grund fordert die Landestierärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landestierschutzbeauftragten zur Optimierung der Tierschutzüberwachung im Rahmen der Schlachttieruntersuchung eine Verbesserung in folgenden Punkten:

· Festgestellte Mängel sind durch eine durchsetzungsfähige Verwaltung zeitnah abzustellen.

· Die amtlichen Kollegen* an Schlachthöfen müssen besser geschult werden. Dafür muss amtlichen Tierärzten* verstärkt die Möglichkeit gegeben werden, an einschlägigen dienstlichen Fortbildungen teilnehmen zu können.

· Einschlägige Fortbildungen müssen intensiviert und optimiert werden.

· Die Verzahnung von amtlichen Tierärzten* und Amtstierärzten* muss verbessert werden, insbesondere durch regelmäßige gemeinsame Besprechungen und Begehungen.

· Es ist erforderlich, eine flächendeckende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben einzuführen, die alle relevanten Bereiche abdeckt. Das so erstellte Bildmaterial muss den amtlichen Kollegen* für eine Auswertung zur Verfügung gestellt werden.

· Der tierärztliche Mitarbeitereinsatz muss die tierschutzrechtliche Überwachung aller relevanten Bereiche der Schlachthöfe gewährleisten.

· Der tierschutzfachliche und -rechtliche Sachverstand in den Veterinärämtern ist durch die Etablierung überregionaler tierärztlicher Spezialisten zu stärken.
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