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Erneuter Nachweis der Blauzungenkrankheit: Restriktionen gelten weiter

Koblenz (LUA) – Rückschlag bei der Eindämmung der Blauzungenkrankheit: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das für Menschen ungefährliche Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Kalb aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Konsequenz: Die landesweit geltenden Restriktionen für den Handel mit empfänglichen Tieren müssen weiter aufrechterhalten werden.

Es ist der erste Nachweis des Blauzungenvirus in Rheinland-Pfalz seit November 2019 und der erste Nachweis in Deutschland im Jahr 2020. Das bereits seit Januar 2019 bestehende und ganz Rheinland-Pfalz umfassende Restriktionsgebiet muss damit weiter bestehen bleiben. Für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dürfen grundsätzlich nicht aus dem Restriktionsgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind nur unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind. Wer empfängliche Tiere im Restriktionsgebiet hält, muss das unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.

Als Hauptüberträger der Tierseuche gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Auch wenn der derzeitige Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht, ist bereits der Verdacht einer Erkrankung sofort beim Veterinäramt anzuzeigen. Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.

Impfung schützt Tiere

Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermöglicht. Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden.

Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wer seinen Bestand gegen den aktuell grassierenden Serotyp 8 des Blauzungenvirus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden.

Finanzielle Unterstützung

Seit November 2019 gewähren das Land Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse Tierhaltern eine finanzielle Unterstützung zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 EUR pro Impfung. Geimpft werden kann sowohl gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 als auch gegen den Serotyp 4. Das Land trägt von der Beihilfe 0,80 EUR, die Tierseuchenkasse 0,70 EUR pro Impfung.

Für Schafe und Ziegen beträgt die Beihilfe 1,00 EUR pro Impfung (0,60 EUR Land/ 0,40 EUR TSK). Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob es sich um Erstimpfungen oder Nachimpfungen handelt. Allerdings können keine Impfungen rückwirkend bezuschusst werden.

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