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Schwerpunktkontrolle in NRW: Behörden entdecken Tierschutzprobleme in vielen Ställen

Abschlussbericht vorgelegt – „Umgang mit kranken Tieren deutlich verbesserungsbedürftig“

Osnabrück (ots) – Bei einer Schwerpunktkontrolle zum Umgang mit kranken oder verletzten Schweinen in der Landwirtschaft haben Veterinärbehörden in Nordrhein-Westfalen in vielen Ställen Tierschutzprobleme entdeckt. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, geht das aus einem Abschlussbericht des Agrarministeriums hervor, der jetzt an den Landtag übermittelt worden ist und dem Blatt vorliegt. Demnach seien im vierten Quartal 2019 etwa 380 Betriebe überprüft worden. Dabei sei „in 59 Prozent der besuchten Betriebe mindestens ein tierschutzrelevanter Mangel“ festgestellt worden. So habe in mehr als jedem vierten Stall eine geeignete Krankenbucht für tierische Patienten gefehlt.

Im Bericht wird festgehalten: „Im Ergebnis der durchgeführten Schwerpunktaktion muss festgestellt werden, dass der Umgang mit kranken Einzeltieren sowie die Durchführung erforderlicher Nottötungen von Tieren im Bestand durch den Tierhalter deutlich verbesserungsbedürftig sind.“ Das Ministerium hat die für Tierschutzfragen zuständigen Kommunen laut „NOZ“ in einem Schreiben aufgefordert, auch unangekündigte Überprüfungen von Ställen durchzuführen. Zudem soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die Probleme im Umgang mit kranken und verletzten Tieren angehen soll.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zu dem Thema kürzlich einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Das Tierschutzgesetz soll dahingehend verschärft werden, dass Amtsveterinäre künftig auch Kadaver in Entsorgungseinrichtungen kontrollieren dürfen. Bislang ist das rechtlich nicht möglich. Durch die erweiterten Kontrollen sollen Rückschlüsse auf Tierschutzverstöße in Ställen möglich werden. Eine Untersuchung der Tierärztlichen Hochschule Hannover hatte 2017 gezeigt, dass täglich möglicherweise bis zu 1200 Schweine in den Kadaverentsorgungsanlagen entsorgt werden, die zu Lebzeiten „länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden“ erlitten haben. Das ist laut Tierschutzgesetz verboten, blieb aber bislang in der Regel unentdeckt.
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