Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein in Sachsen
Fundort liegt außerhalb der bisherigen gefährdeten Gebiete
Berlin (BMEL) – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Sachsen außerhalb der bestehenden Sperrzonen bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe heute nachgewiesen.
Der Fundort liegt im Landkreis Meißen – in der Nähe der A13 bei Radeburg und damit circa 60 Kilometer außerhalb der bisher bestehenden Sperrzonen. Das Tier war im Rahmen der erweiterten Monitoringmaßnahmen erlegt worden, bei denen gesund erlegte Wildschweine auch westlich der bisherigen Zonen untersucht werden. Sachsen muss nun auch hier die entsprechenden Schutzzonen und weitere Schutzmaßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.
Ziel ist es, die Ausbreitung der ASP nach Westen zu verhindern und die Tierseuche so schnell wie möglich zu tilgen. Dazu wurden bereits auf Bundes- und Länderebene umfassende Maßnahmen getroffen.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie meist tödlich ist. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem gab es weitere Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen. Im Juli wurden erstmals Fälle in drei Hausschweinbeständen in Brandenburg nachgewiesen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.
Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
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