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700 Kadaver: Schweinehalter im Visier der Staatsanwaltschaft

Plön (pm) – Wie bereits in den Medien berichtet, hat ein Mitarbeiter der Veterinäraufsicht des Kreises Plön bei einer Plankontrolle von auf dem Grundstück befindlichen Bienenstöcken in einem ehemaligen Schweinemastbetrieb in Großharrie durch Zufall die Kadaver von zirka 700 Schweinen entdeckt.

Wegen des Verdachts auf massive tierschutzrechtliche Verstöße (Verhungern der Schweine) wurden unverzüglich Polizei und Staatsanwaltschaft informiert. Die Staatsanwaltschaft hat sodann einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, um für das eingeleitete Ermittlungsverfahren Beweise sicherstellen zu können. Es fand anschließend eine Durchsuchung des gesamten Betriebs durch die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt in Begleitung der Veterinäraufsicht des Kreises Plön statt.

Die Veterinäraufsicht des Kreises Plön hat außerdem umgehend gegenüber dem Landwirt eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung unter kurzer Fristsetzung zur ordnungsgemäßen Beseitigung der Kadaver erlassen. Die Umsetzung dieser Ordnungsverfügung wird selbstverständlich durch die Veterinäraufsicht des Kreises streng kontrolliert.
Sollte eine Umsetzung in der gesetzten kurzen Frist nicht erfolgen, so ist auch eine Ersatzvornahme – in diesem Fall die Beauftragung eines Dienstleisters für die Entsorgung der Kadaver durch den Kreis Plön- möglich.

Zudem wurde eine Stellungnahme von der Veterinäraufsicht an das Amt Bokhorst-Wankendorf abgegeben. Als örtliche Ordnungsbehörde ist das Amt zuständig für das Aussprechen eines dauerhaften Haltungs- und Betreuungsverbotes für Tiere. Diese Maßnahme ist nach dem Tierschutzgesetz geboten, wenn ein Halter den von ihm gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt hat und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen würde.

Der stellvertretende Landrat Kai Bellstedt zum Fall: „Wir sind natürlich schwer betroffen von der Tragödie. Nun geht es darum, den Sachverhalt zusammen mit der Staatsanwaltschaft aufzuklären und dafür zu sorgen, dass sich so etwas nicht wiederholen kann.“

Zum weiteren Hintergrund:
Es gibt insgesamt 124 Schweinehaltungsbetriebe im Kreis Plön. In der Veterinäraufsicht des Kreises Plön sind 7 Personen unter anderem mit der Überwachung aller 2.967 tierhaltenden Betriebe betraut. Der Fachbereich Tierschutz stellt bei diesen Mitarbeitern nur einen Teil ihrer Arbeit dar, dazu kommen zahlreiche Aufgabenstellungen aus den Fachbereichen Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene und Tierische Nebenprodukte.
Die Veterinäraufsicht des Kreises Plön kontrolliert die schweinehaltenden Betriebe aufgrund der EU-Kontroll-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/625), des Animal Health Law (Verordnung (EU) 2016/429) und der Schweinehaltungshygieneverordnung risikobasiert. Das bedeutet, dass der Zeitrahmen zwischen zwei Kontrollen nicht gesetzlich festgelegt ist.

Als Grundlage dieser Risikoanalyse wird vor allem die monatliche Verlustliste des Tierkörperbeseitigungsunternehmen Rendac gewählt. Betriebe mit auffallend hohen Verlusten werden vorrangig kontrolliert. Außerdem werden Informationen von Dritten und Auffälligkeiten, die auf einen Verstoß hindeuten, sowie das bisherige Verhalten des Unternehmers für die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe genutzt.

Aufgrund der Seuchenlage im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest in Europa wurden gemäß Risikoanalyse alle Schweinehaltungen im Kreis Plön in den letzten drei Jahren kontrolliert.

Zusätzlich müssen Schweinehalter gemäß § 7 der Schweinehaltungshygieneverordnung ab einer Größe von 21 Mastschweinen ihren Bestand zweimal jährlich durch einen bestandsbetreuenden Tierarzt begutachten lassen.

Die letzte regelmäßige Kontrolle nach der Risikoanalyse des in Rede stehenden Betriebes durch die Veterinäraufsicht des Kreises Plön hatte am 05.09.2008 stattgefunden.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte es keine Beanstandungen gegeben. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund damals vorrangiger Fälle und der gegebenen personellen Situation gab es in den Folgejahren erst einmal keine Veranlassung für weitere Kontrollen dieses bis dahin nicht negativ in Erscheinung getretenen Betriebes.

Im März 2020 erfolgte dann ein Kontrollversuch vor Ort. Der Halter gab dabei gegenüber der Veterinäraufsicht an, keine Schweine mehr zu halten. Die zuständigen Mitarbeitenden der Veterinäraufsicht sahen keine Veranlassung, an den Angaben des Halters zu zweifeln. Eine Abmeldung von Betrieben bei der Veterinäraufsicht wird in der Praxis sehr häufig vergessen.

Bei einem weiteren Kontrollversuch im Jahr 2022 teilte der Halter ebenfalls glaubwürdig mit, dass er seit zwei Jahren keine Schweine mehr halte. Der Landwirt wurde aufgefordert, eine schriftliche Abmeldung seines Betriebes in den kommenden Tagen vorzunehmen, dies geschah jedoch nicht.

Es ist in den vergangenen Jahren nicht unüblich gewesen, dass aufgrund der herrschenden Marktlage auch große Schweinemastbetriebe ihren Betrieb aufgegeben haben.

Stellvertretender Landrat Kai Bellstedt dazu: „Es kann nicht jeder Landwirt unter Generalverdacht gestellt werden und den erst einmal glaubhaften Angaben nicht vertraut werden. Die Mitarbeitenden der Veterinäraufsicht hatten hier in keiner Weise Anhaltspunkte, die Aussagen des Halters zur Aufgabe der Schweinemast anzuzweifeln.“

Als problematisch sieht die Veterinäraufsicht auch die fehlende elektronische Schnittstelle zwischen den Verlustmeldungen des Tierkörperbeseitigungsunternehmens und den vorhandenen Bestandsmeldungen der Betriebe an. Hier steht – gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Ereignisses – der Wunsch an die zuständigen Aufsichtsbehörden, ein anderes System zu finden, dann wären die falschen Angaben des Tierhalters sicherlich früher aufgefallen.

Kai Bellstedt weiter: „Ein solch tragischer Fall darf sich selbstverständlich nicht wiederholen. Es ist fraglich, ob die Veterinäraufsicht des Kreises Plön in Zukunft dazu gezwungen sein wird, sehr viel misstrauischer bei ihren Kontrollen zu sein. Damit würden aber auch alle redlichen Tierhalter quasi unter „Generalverdacht“ gestellt werden.“
Ropapharm

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