animal-health-online®
Redaktion Grosstiere

Zwischenablage01 powered by ...
T O P N E W S ►

Österreich: Übergangsfrist für Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung ist mit 17 Jahren zu lang

VfGH hebt entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz mit 1. Juni 2025 auf

(VfGH) – Die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Mit dieser Entscheidung hat der VfGH (Verfassungsgerichtshof) einem Antrag der Burgenländischen Landesregierung stattgegeben. Die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz wird mit 1. Juni 2025 aufgehoben.

2022 beschloss der Nationalrat in einer Änderung des Tierschutzgesetzes, dass ab 2040 unstrukturierte Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich (d.h. etwa ohne eigenen Liegebereich) in der Schweinehaltung für alle Haltungseinrichtungen verboten sind. Um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen, wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. (Für neue Anlagen gilt das Verbot bereits seit 1. Jänner 2023.)

Der Gesetzgeber hat jedoch mit dieser Gesetzesänderung eine Wertung darüber getroffen, dass die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich verboten sein soll. Daher ist es sachlich nicht gerechtfertigt, bei der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz mit einer Frist von 17 Jahren einseitig auf den Investitionsschutz abzustellen. Dies umso weniger, als die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gilt, egal wann die Investitionen getätigt worden sind. Abgesehen davon verweist die Bundesregierung selbst auf Förderungen für bestehende Betriebe.

Dazu kommt, dass Betreiber neuer Anlagen in der Schweinehaltung seit Anfang 2023 wegen des für sie geltenden höheren Standards höhere Kosten haben als bestehende Betriebe. Damit herrscht ein ungleicher Wettbewerb, der 17 Jahre lang dauern würde.

(G 193/2023, V 40/2023)

Reply to “Österreich: Übergangsfrist für Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung ist mit 17 Jahren zu lang”

Suche



Datenschutzerklärung

TOPIC®-Klauen-Emulsion und Gel: Bei Mortellaro Präparate ohne Wartezeit einsetzen! DSC_0014

Die Folgen der kastrationslosen Ebermast: Ungenießbares Eberfleisch stört das Vertrauen der Verbraucher

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Antibiotikaverbräuche in Human- und Veterinärmedizin: Was ist viel & Und wer verbraucht "viel"?



Topic-Logo

tierbestand12-13

Penisbeißen in der Ebermast: ... sofort rausnehmen, sonst ist da die Hölle los! Penis_Zeller_Beringer_02

Das arttypische Verhalten der Eber sorgt für Unruhe in der Ebermast.



Bis zu 1 % ungenießbare Stinker: 24.000.000 kg Schweinefleisch in die Tonne?

Antibiotikaverbräuche in der Tierhaltung: Genau hinschauen lohnt sich

Tunnelblick: Stinkefleisch ist nicht das einzige Problem der Ebermast

Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch: "Ich befürchte, dass der Fleischkonsum schleichend zurückgeht"


gesundheit


Isofluran-Gasnarkose
Ferkelkastration, Ebermast, Eberimpfung
Verbraucherschutz: Paratuberkulose & Morbus crohn
Toxoplasmose bei Schweinen, Geflügel und Menschen
Botulismus
Morbus Crohn durch Mykobakterien: Ein Verdacht wird zur Gewissheit
Topic®-Emulsionspray und Gel decken ab, lösen Verkrustungen, trocknen aus und sind gegen Bakterien und Pilze konserviert. Die Topic®-Produkte neutralisieren den tierspezifischen Eigengeruch und Gerüche von Entzündungssekreten z.B. beim Zwischenschenkelekzem, Sommerekzem, Kannibalismus, Mauke, Huf- oder Klauenveränderungen. Der versorgte Bereich wird so für Insekten (Fliegen) wenig attraktiv. Die Emulsion und das Gel können auch unter Verbänden und im Zwischenschenkelbereich von Kühen eingesetzt werden.

Zoonosen



Beliebte Beiträge



Morbus Crohn & ParaTb



Prof. Borody im Interview bei YouTube.