Erneuter Ausbruch der Geflügelpest auf Rügen
Stralsund (aho) – Am Sonntag, den 4. Februar 2024 wurde erneut ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Rügen amtlich festgestellt werden. Betroffen ist eine Legehennenhaltung mit 72.000 Tieren in Gingst, Ortsteil Volsvitz.
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises hat den Bestand gesperrt. Eine Sperrzone mit einer Schutz- (ehemals Sperrbezirk) und Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) in einem Radius von 3 km und 10 km um den betroffenen Geflügelbestand wurde festgelegt. Für Geflügelhalter in der Sperrzone besteht ab sofort die Aufstallungspflicht. Zudem sind sie verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Schuhe, Kleidung, Gerätschaften oder Fahrzeuge, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Das gehaltene Geflügel ist auf Veränderungen im Gesundheitsstatus täglich zu kontrollieren. Vermehrte Todesfälle von Tieren sind dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen unverzüglich mitzuteilen.
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EPetras
Auch diese 72.000er Legehennrnanlage war mit Sicherheit ein geschlossener Stall, keine Freilandhaltung.
Es ist m. E. falsch, bei solchen Ställen, die ja Vorkehrungen zur Biosicherheit haben und bei denen dennoch immer wieder HPAI ausbricht, stereotyp auf Wildvögel zu schließen, (die im Umkreis in der Regel gar nicht erkrankt gefunden werden) und auch in solchen Fällen Stallpflicht zu verhängen. Die Ursachen für die immer wieder austretenden Ausbrüche in geschlissenen Großställen liegen offensichlich woanders. Diese sind zu klären.
Anstatt x Freilandhalter und Tiere mit Stallpfkicht zu quälen, sollte jene nur dann verhängt werden, wenn erkennbar und örtlich nachweisbar wirklich Wildvögel beteiligt sind (was nicht beweist, dass sie dann auch Verbreitungsursache sind, aber nzr dann macht eine Stallpflicht überhaupt Sinn!). Um den Verbreitungsursachen auf die Spur zu kommen, sollten endlich Pooltestungen aller Austräge, Transporte Kot und Kadavertonnen großer Geflügelbetriebe genommen werden oder wenigstens im ersten Schritt die Abwässer von Schlachthöfen getestet werden. Wird man dort fündig, was anzunehmen ist, kann rückverfolgt und weitergetestet werden.
Nur so und nicht durch die unsinnige und qualvolle Stallpflicht, kann man der Seuche wirklich Herr werden.
Freilandhaltung hilft auch gegen weitere Krankheiten, da die Tiere einander ausweichen können und Bewegung an frischer Luft das Immunsystem stärkt.
Mrz 1st, 2024
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