Schweiz: Kein Klärschlamm auf Futter- und Gemüseflächen
Bern (UVEK) – Klärschlamm soll in der Landwirtschaft der Schweiz künftig nicht mehr verwendet werden: Ab dem 1. Januar 2003 ist der Einsatz als Dünger auf Futter- und Gemüseflächen verboten, ab dem 1. Oktober 2005 gilt dies auch für alle anderen Böden. Das UVEK hat heute eine entsprechende Änderung der Stoffverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Klärschlamm soll künftig vollständig verbrannt werden. In den vergangenen Jahrzehnten sind rund 40 Prozent des Nebenprodukts der Abwasserreinigung (oder jährlich rund 80.000 Tonnen Trockensubstanz) als Dünger verwendet worden – Tendenz allerdings sinkend. Die ökologischen Bedenken sind in den vergangenen Jahren gestiegen: Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff, aber auch eine ganze Reihe von Schadstoffen und Krankheitserregern, die aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten stammen und die mit dem Abwasser in die Kläranlagen gelangen.
Heute lassen sich dank moderner Analysemethoden persistente organische Schadstoffe wie polychlorierte Biphenyle PCB, Dioxine und andere organische Stoffe schon in Spuren nachweisen; dazu gehören Arzneimittelrückstände, Duftstoffe oder natürliche und künstliche Hormone. Deshalb ist der Einsatz von Klärschlamm in der BIO-Produktion verboten. Kommt hinzu, dass die Nachfrage nach Klärschlamm als kostenlosem Dünger für die Landwirtschaft seit Jahren sinkt – dies wegen der zunehmenden Sensibilisierung für den Bodenschutz, der Ökologisierung der Landwirtschaft und auch der BSE- Problematik.
Bern, den 13. Mai 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Tel. Schweiz 079 415 99 62 Mathias Tellenbach, Abteilung Abfall, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Tel. Schweiz 031 322 93 10 Peter Michel, Chef der Abteilung Gewässerschutz und Fischerei, Tel. Schweiz 031 322 93 20