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Rheinland-Pfalz: Umweltministerium erinnert Geflügelhalter an regelmäßige Newcastle-Impfung


Mainz (aho) – Das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz erinnert die Geflügelbesitzer in Rheinland-Pfalz an ihre Pflicht, für einen lückenlosen Impfschutz ihrer knapp 1,7 Millionen Tiere gegen die „Newcastle-Krankheit“ zu sorgen. Die Geflügelpest-Verordnung schreibt diese Pflichtimpfung für jeden Hühner- und Putenbestand vor. Dies gilt auch für Hobby- und Liebhabertiere. Die Impfung wird von Tierärzten vorrangig als Schluckimpfung angeboten, kann aber auch als Injektion verabreicht werden.

Die „Newcastle-Krankheit“ (ND) ist eine hochansteckende Rubulavirusinfektion Viruserkrankung bei Geflügel, die auch auf zahlreiche andere Haus- und Wildvogelarten übergehen kann. Die ND ist hochansteckend, von hoher Mortalität und großen Produktionsausfällen bei chronischer Form. Die ND ist weltweit verbreitet und kommt bei Hühnervögeln, Tauben, Enten, Gänsen, Pinguinen, Raben, Papageien, Straußen und Kanarienvögeln. Das klinische Bild wird durch hohes Fieber (-43°C), Apathie, Niesen, wässriger Durchfall bestimmt. Der Schnabel und Augen sind mit zähem Schleim bedeckt. Der Großteil der Vögel verendet innerhalb von fünf Tagen. Daneben treten – besonders bei Küken – zentralnervöse Störungen wie Ataxie, Torticollis, Lähmungen und Manegebewegungen auf. Bei Hühnern setzt die Legetätigkeit für Wochen aus.

Im Falle eines Ausbruchs müssen die betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden.

Bei einem Ausbruch der Krankheit könnte die Europäische Union langfristige Handelsbeschränkungen für den betroffenen Landkreis erlassen. Die Vermarktung des Geflügels wäre dann kaum noch möglich.

Unterlassungen der Impfpflicht können als Ordnungswidrigkeit gegen das Tierseuchenrecht mit einer Geldbuße geahndet werden.

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