Newcastle Disease bei Tauben in Bochum
Paris / Bochum (aho) – In einem Taubenbestand in Bochum (NRW) ist die Newcastle Krankheit ausgebrochen. Wie das Internationale Tierseuchenamt in Paris mitteilt, waren fünf von 20 Tauben im Stadtteil Goldhamme verendet.
Das Veterinäramt der Stadt Bochum hat die Taubenhaltung sofort gesperrt und ab Donnerstag (6. Mai) ein Sperr- und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Das Sperrgebiet hat einen Radius von drei, das Beobachtungsgebiet einen von zehn Kilometern um den Bestand, letzteres entspricht dem gesamten Bochumer Stadtgebiet. Wer dort Geflügel – Hühner, Truthühner, Gänse, Enten, Tauben und andere Hühnervögel – hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich beim Ordnungs- oder Veterinäramt der Stadt Bochum anzuzeigen. Das gilt auch für erkrankte und verendete Tiere,
In Deutschland schreibt die Geflügelpestverordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für alle Hühner- und Truthühner und alle mit diesen Tieren zusammen gehaltenen Geflügeltieren vor. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen, in denen nur wenige Tiere gehalten werden. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser. Nur bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren kann es beim Menschen zu leichten, grippeähnlichen Symptomen kommen. Das Fleisch und die Eier von infiziertem Geflügel können – bei Einhaltung der normalen lebensmittelhygienischen Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelprodukte – ohne Bedenken verzehrt werden.
Im Sperrgebiet ist für die Dauer von 21 Tagen und im Beobachtungsgebiet für die Dauer von 15 Tagen das Verbringen von Geflügel sowie die Durchführung von Geflügelausstellungen oder -märkten untersagt. Im Sperrgebiet ist Geflügel aufzustallen, also im Stall zu halten. Unbefugten Personen ist das Betreten der Stallungen untersagt. Sperr- und Beobachtungsgebiet sind durch Schilder gekennzeichnet.
Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen beträgt etwa drei bis sechs Tage. Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur auf.
In von der Krankheit betroffenen Tierhaltungen müssen sämtliche Tiere in geschlossenen Ställen bleiben. Sie dürfen ebenso wenig wie Futtermittel, Einstreu oder Dung aus dem Bestand verbracht werden. Die Ställe dürfen nur noch mit Schutzkleidung betreten werden, die nach dem Gebrauch vernichtet werden muss.
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