Impfpflicht für Geflügel gegen Newcastle-Krankheit: 25.000 € Bußgeld möglich
Ingelheim (aho) – Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, weist alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – im Landkreis auf die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit (ND) hin. Diese Impfpflicht besteht seit dem 31. Dezember 1994 und gilt für alle Hühner und Truthühner sowie für alle mit diesen Tieren zusammen gehaltenen Geflügeltiere. Eine Verletzung der Impfpflicht sowie der Pflicht zur Wiederholungsimpfung in Abständen von drei Monaten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden. Die Abgabe des Impfstoffes erfolgt durch den im jeweiligen Geflügelbestand tätigen praktischen Tierarzt, die Verabreichung des Impfstoffes übernimmt der Geflügelhalter selbst.
Ein Merkblatt zur Durchführung der Impfung kann hier herunter geladen werden.
One Comment, Comment or Ping
E S
Zu diesem Merkblatt möchte ich folgendes bemerken:
1.) Es gibt keinen ND-Impfstoff, der für Wassergeflügel zugelassen ist, er darf also Enten/Gänsen nicht verabreicht werden.
2.) Die Pflicht zur Wiederholungsimpfung in Abständen von drei Monaten gilt nur für die Trinkwasser-Impfung; Injektionen können bis zu 1 Jahr schützen.
3.) Eine Abgabe des Impfstoffes erfolgt durch den im jeweiligen Geflügelbestand tätigen praktischen Tierarzt nur unter strengen Auflagen, andernfalls ist die Verabreichung von Mitteln dem Tierarzt vorbehalten, und eine Impfstoff-Abholung in der Praxis mit eigenem Gefäß ist absolut indiskutabel.
Apr 23rd, 2010
Reply to “Impfpflicht für Geflügel gegen Newcastle-Krankheit: 25.000 € Bußgeld möglich”