Ex-Biobauer muss 10.000 EURO Fördergelder zurückzahlen
Minden (aho) – Im Rechtsstreit um insgesamt 100.000 Euro Fördergelder für ökologische Anbau- und Produktionsverfahren hat ein ehemaliger Produzent von Bio-Geflügel eine erste Niederlage hinnehmen müssen. Wie das Verwaltungsgericht Minden am Montag mitteilte, muss der „Ex-Bio-Baron“ aus Delbrück (NRW) 10.000 Euro an die Landwirtschaftskammer NRW zurückzahlen. Der Verurteilte hatte konventionelles Futter an Biotiere verfüttert und Biofleisch mit konventioneller Ware vermischt und dadurch einen Mehrgewinn von 1,3 Millionen Euro erzielt. Als der Betrug im Jahr 2008 aufflog, hatte die Landwirtschaftskammer die Fördergelder zurückgefordert.
In einem anderen Verfahren muss sich der Ex-Biobauer strafrechtlich wegen Betruges verantworten. Der Betrieb des Delbrücker Landwirts galt einst als Vorzeigebetrieb und war Mitglied bei Bioland.
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