Report Mainz kritisiert Tierschutzbund-Vion-Tierwohl-Label
Mainz (aho) – Als erster deutscher Fleischkonzern hatte die VION Food Group das Label der Einstiegsstufe „Für Mehr Tierschutz“ des Deutschen Tierschutzbundes für Schweinefleisch erhalten. Aktuell sind 15 landwirtschaftliche Betriebe mit 20 Ställen sowie den VION-Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb in Zeven zertifiziert. Das Nachrichtenmagazin „Report Mainz“ zeigte in der aktuellen Sendung am Dienstag Aufnahmen, die verkotete Stallungen, Schwanzkannibalismus und verletzte Tiere zeigten.
Kriterien des Tierschutzlabels für Mastschweine
Einstiegsstufe:
Platzangebot: circa ein Drittel mehr als gesetzlich vorgeschrieben
Bodenbeschaffenheit, Liegebereich: perforierter Boden, Liegebereich planbefestigt mit Minimaleinstreu oder weicher Matte (2 Jahre Übergangsfrist)
Beschäftigungsmaterial: Beschäftigungsautomaten mit Stroh
Klima: Luftkühlung oder Wasservernebelung (Hochdruck)
Bestandsobergrenze: 3.000 Schweinemastplätze
Hinweis zur Einstiegsstufe für Schweine: Die Förderung des Vorhabens erfolgte aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgte über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.
Für beide Labelstufen:
Strukturierung der Bucht
Schwänze kürzen verboten (maximal 2 Jahre Übergangsfrist für die Einstiegsstufe)
Keine betäubungslose Kastration: Akzeptiert werden Ebermast, Kastration unter Betäubung (Isofluran) kombiniert mit einer Schmerzmittelgabe, Impfung gegen Ebergeruch
Transportdauer: maximal 4 Stunden
Schlachtung: Kontrollen am Schlachthof; sichere und tiefe Betäubung muss sichergestellt sein
Tierbezogene Kriterien im Betrieb und auf dem Schlachthof: z. B. Mortalität, Arzneimittel, Verletzungen, Lungenentzündung, Leberveränderungen
Gentechnik
Ziel ist, dass im Rahmen des Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln gänzlich verzichtet wird. Für die Erzeugung im Rahmen der Einstiegsstufe soll ein Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Futtermittel nach Ablauf einer 36 monatigen Übergangsfrist eingeführt werden.
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