Schweiz: Neue IBR-Fälle bei Rindern im Jura
Bern (aho) – Mitte März 2010 sind im schweizer Kanton Jura zwei Tiere in zwei Rinderhaltungen positiv auf die Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) getestet worden. Die zwei Fälle wurden im Rahmen eines Überwachungsprogrammes entdeckt, so das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz (BVET) in einer Medienmitteilung. Die Tiere zeigten demnach keine Krankheitssymptome. Die Schweizer Rinderpopulation ist anerkannt IBR-frei, so das BVET.
Im Rahmen der jährlichen Stichprobenuntersuchung sind diesen Frühling rund 50 Betriebe im Kanton Jura untersucht worden. Dabei werden sämtliche Tiere älter als 24 Monate in den Betrieben getestet. Die beiden betroffenen Tiere wurden geschlachtet. Zur Zeit laufen epidemiologische Abklärungen und die jüngeren Tiere auf den Betrieben werden untersucht.
Weil nur ein Tier pro Betrieb betroffen ist, und weil es eher ältere Tiere sind, scheint die Krankheit nicht aktiv zu sein und sich nicht weiterzuverbreiten. Die Ansteckung der Tiere dürfte mehrere Jahre zurückliegen, so das BVET. Die Fälle sind damit nicht vergleichbar mit jenen im vergangenen Jahr. Im Juni 2009 gab der Kanton Jura einen IBR-Ausbruch in zwei Rinderhaltungen bekannt. Im Gegensatz zu den jetzigen Fällen war dieser Ausbruch entdeckt worden, weil die Tiere Symptome zeigten (wiederholte Aborte). Die Krankheit hatte auch die Mehrzahl der Tiere in einem der Betriebe befallen. Die epidemiologischen Untersuchungen hatten jedoch ergeben, dass sich die Krankheit zum Glück nicht weiter ausgebreitet hatte. Nach diesem Fall von IBR ist die Überwachung in der Schweiz verstärkt worden, informiert das BVET weiter.
Das BVET informiert weiter: Die Schweiz gilt als frei von IBR. Dieser Seuchenfreiheitsstatus wird jedes Jahr durch ein Überwachungsprogramm bestätigt. Zudem müssen Rinder, die aus Ländern importiert werden, die nicht frei von IBR sind – etwa Frankreich oder Deutschland – vor der Einfuhr auf IBR getestet werden. Damit die Schweiz ihren vorteilhaften Seuchenstatus behalten kann, darf sich die Krankheit im Land nicht weiter ausbreiten. Die IBR gilt deshalb als „auszurottende Krankheit“.
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