Schlachtungen zum Kurbanfest unter amtlicher Aufsicht
Warendorf (aho) – Das Veterinäramt des Kreises Warendorf weist anlässlich des islamischen Opferfestes darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Opfertiere das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist. So muss jedes Schlachttier vor der Schlachtung dem amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs- amtes zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt werden. Die Schlachtung der Tiere darf nur in amtlich registrierten oder zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Schlachttiere müssen vor dem Schlachten betäubt werden. Die Betäubung vermeidet Schmerzen und Leiden der Tiere während der Tötung. Da die Betäubung weder zum Tod des Tieres führt noch das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch auf diese Weise geschlachteter Tiere von vielen islamischen Religionsgemeinschaften als „halal“, das bedeutet „erlaubt“, akzeptiert.
Wegen des Kurbanfestes werden am kommenden Sonntag auch im Kreis Warendorf an insgesamt sechs Schlachtstätten in Ahlen, Beckum (2), Drensteinfurt, Wadersloh und Beelen Schlachtungen – jeweils unter amtlicher Aufsicht – durchgeführt.
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