Brutale Tötungen: Schwere Vorwürfe gegen Putenhalter
[Standbild PETA-Video] Friesoythe/Cloppenburg – Die Vegetarier- und Tierrechtsorganisation Peta wirft einem Putenmäster aus Friesoythe (Landkreis Cloppenburg) einen erheblichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Ein heimlich aufgenommenes Video zeigt einen Mitarbeiter des Mastbetriebes, wie dieser kranke Puten ohne vorherige Betäubung mit einer Tötezange an den Hälsen packt und diese quetscht. Anschließend wirft der Mann die noch zuckenden Tiere in eine Radladerschaufel und kippt den Inhalt dann in eine Kadavergrube.
In einer Stellungnahme des Landkreises Cloppenburg wird diese Art der Tötung als tierschutzwidrig bezeichnet. Soweit erkennbar, seien die Puten vor der Tötung nicht wie vorgeschrieben mittels Kopfschlag oder Elektrozange betäubt worden. Nach der Tötung durch Genickbruch mittels einer Tötezange müsse sich der Tierhalter zudem davon überzeugen, dass das Tier auch tatsächlich tot sei. Erst danach dürfte der Tierkörper in die Kadavertonne verbracht werden. Auch diese Kontrolle sei, soweit erkennbar, unterblieben. Allerdings müsse in diesem Zusammenhang auch deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Tiere nach dem Eintritt des Todes noch einige Zeit unwillkürliche Reflexe (so genannte Exzitationen) zeigten. Diese reflexartigen Bewegungen wären unvermeidbar und könnten durchaus einige Minuten dauern.
Da der hier vorliegende Umgang mit den Tieren strafrechtlich relevant sei, werde der Landkreis Cloppenburg die Staatsanwaltschaft einschalten. Zudem werde der Landkreis Cloppenburg den Tierbestand kurzfristig bezüglich der Einhaltung des Tierschutzes sowie der seuchen- und arzneimittelrechtlichen Vorschriften nochmals überprüfen.
In der Vergangenheit sei der gezeigte Putenbestand vom Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg im Mai 2012, im März 2011 und im November 2010 kontrolliert worden. Zusätzlich sei jeweils vor der Abgabe von Tieren zur Schlachtung die Lebenduntersuchung der Schlachttiere durchgeführt worden. Bei diesen Kontrollen wären in dem Betrieb keine Beanstandungen festgestellt worden. Zur Versorgung von kranken und verletzten Tieren habe der Tierhalter in seinen Ställen Krankenbuchten eingerichtet, in denen kranke Tiere von dem übrigen Bestand abgesondert würden.
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