Kein Schlachtverbot für tragende Rinder
Hannover/Potsdam (aho) – Niedersachsens Agrarminister Meyer (Grüne) ist auf Agrarministerkonferenz (AMK) in Potsdam mit seiner Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot der Schlachtung tragender Kühe gescheitert. Neben Niedersachsen unterstützten aber immerhin zehn andere Länder die Forderungen nach mehr Tierschutz für Kühe durch Meldepflicht und Überprüfung, damit es nicht zum Transport und der Schlachtung tragender Rinder kommt. Wird eine Trächtigkeit im Schlachthof übersehen, stirbt ein Fötus erst etliche Minuten nach Öffnen des Bauchraumes des geschlachteten Muttertieres durch Sauerstoffmangel.
Der Anteil tragender Tiere an der Gesamtzahl der weiblichen Rinder macht nach Ergebnissen von Wissenschaftlern der Universität Leipzig und der Freien Universität Berlin bis zu 15% aus. 90% der tragend geschlachteten Rinder befanden sich im 2. oder 3. Trimester der Gravidität. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass es sich hier keinesfalls um ein Einzeltierphänomen handelt, sondern tragende Tiere offensichtlich bewusst der Schlachtung zugeführt werden. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die Schlachtung gravider Tiere der im Tierschutz geforderten angst- und schmerzlosen Tötung entspricht und ob gegebenenfalls eine gesonderte Euthanasie der Feten
tragender Tiere im Anschluss an die Schlachtung notwendig wird (1).
(1) Katharina Riehn, Gottfried Domel, Almuth Einspanier, Jutta Gottschalk, Goetz Hildebrandt, Jörg Luy und Ernst Lücker
Schlachtung gravider Rinder – ethische und rechtliche Aspekte
Fleischwirtschaft 90 (8), S. 100 -106, 2010
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